Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

07.03.2008 | Elterngeld

Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt

Bei der Berechnung des Elterngelds bleiben Einmalzahlungen wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Provisionen unberücksichtigt. Das gilt nach Ansicht des Sozialgerichts Münster auch, wenn die Einmalzahlung verteilt auf das gesamte Jahr mit dem laufenden Monatslohn ausgezahlt wird. (rechtskräftiges Urteil vom 25.9.2007, Az: S 2 EG 26/07) (Abruf-Nr. 080300)  

Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 2 | ID 118081