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01.05.2004 | Bilanz

Courtagen aus 2003 in der Bilanz 2004 erfassen?

Ein bilanzierender Leser wendet sich mit folgender Frage an die Redaktion: "Meine BWA für Dezember 2003 weist einen deutlichen Gewinn aus. Kann ich im Jahr 2003 verdiente, aber erst in 2004 zugeflossene Courtagen ins Jahr 2004 verschieben?"

Unsere Antwort: Das funktioniert nicht. Das Steuerrecht knüpft nämlich hinsichtlich der Bilanzierung an das Handelsgesetzbuch an. Dort ist geregelt, dass am 31. Dezember 2003 realisierte Forderungen auch in 2003 erfasst werden müssen. Das ist der Fall, wenn die für die Entstehung einer Forderung "wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen" im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind.

Unser Tipp: Wie Sie Courtagen richtig versteuern und zumindest einen Teil der Steuern sparen, können Sie nachlesen in der Ausgabe 12/2003, Seiten 15 bis 18 .

Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 4 | ID 98355