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01.06.2007 | Anlagevermittlung

Überhöhte Festsetzung des Immobilien-Verkehrswerts

Die vorsätzlich überhöhte Festsetzung des Verkehrswerts einer Eigentumswohnung durch die finanzierende Bank löst einen Schadenersatzanspruch des Käufers aus. Folge: Der Kaufvertrag ist wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung rückabzuwickeln. Die Bank muss den Kaufpreis rückerstatten; im Gegenzug wird ihr die Wohnung übertragen. Zu diesem Schluss ist das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Fall gelangt, in dem die Klägerin eine Eigentumswohnung in Emden nach dem steuersparenden "Dortmunder Modell" erworben und vollständig bei der Bank finanziert hatte.

Wichtig: Die Auffassung des OLG weicht im Hinblick auf die Haftung der Bank in "Schrottimmobilien"-Fällen von der großen Mehrheit der übrigen Oberlandesgerichte ab. Aus diesem Grund hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (Urteil vom 13.2.2007, Az: 16 U 5/06; Abruf-Nr.  070575 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 3 | ID 99465