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01.10.2003 | Anhängige Verfahren

Bundesfinanzhof ermöglicht Datenbank-Recherche

Einen neuen Service bietet der Bundesfinanzhof (BFH): Sie können in dessen Datenbank im Internet recherchieren, welche Verfahren zurzeit anhängig sind. Wer zum Beispiel wissen möchte, mit welchen Fragen zum Arbeitszimmer sich der BFH in der nächsten Zeit beschäftigen wird, gibt das Stichwort Arbeitszimmer in das Feld "Text" ein, klickt auf "suchen" und erhält daraufhin die Verfahren aufgelistet (www.bundesfinanzhof.de/www/index4.html ).

Unser Tipp: Nutzen Sie diesen Service für Einsprüche. Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf ein anhängiges Verfahren, lässt das Finanzamt Ihr Einspruchs-Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH ruhen. Sie können so ohne Prozesskostenrisiko von Finanzgerichtsprozessen anderer Steuerzahler profitieren.

Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 5 | ID 98263