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03.04.2008 | Altersversorgung

Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung greift

Unterschiedliche Vergütungssysteme können den Ausschluss von Versorgungsleistungen rechtfertigen, wenn die ausgeschlossene Arbeitnehmergruppe durchschnittlich eine erheblich höhere Vergütung als die begünstigte Arbeitnehmergruppe erhält. So lautet der Tenor einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).  

Im Urteilsfall war ein Bauleiter ausschließlich auf ausländischen Baustellen für seinen Arbeitgeber tätig. Für seine Auslandseinsätze wurden jeweils befristete Auslands-Dienstverträge abgeschlossen. Die Vergütung wurde dabei frei verhandelt. Der Bauleiter erhielt ein erheblich über dem Tarifniveau liegendes Gehalt mit weiteren Leistungen, etwa in Form freier Unterkunft, vollständiger Übernahme der im Ausland fälligen Steuern und Sozialabgaben und den Abschluss zusätzlicher Versicherungen.  

Diese unterschiedlichen – für den Bauleiter auch erkennbaren – Vergütungssysteme bei Inlands- und Auslandsmitarbeitern rechtfertigen nach Ansicht des BAG die Ungleichbehandlung. Folge: Der Bauleiter kann keine betriebliche Altersversorgung verlangen, wie sie den Inlandsmitarbeitern gewährt wird. (Urteil vom 21.8.2007, Az: 3 AZR 269/06) (Abruf-Nr. 073887)  

Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118574