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10.01.2011 | Altersversorgung

Ansprüche aus Firmen-Direktversicherung sind pfändbar

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmen-Direktversicherung im Versicherungsfall ist pfändbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon am 23. Oktober 2008 entschieden (Az: VII ZB 16/08; Abruf-Nr. 083580). Nun hat der BGH entschieden, dass bereits der Anspruch auf Auszahlung vor Eintritt des Versicherungsfalls als künftige Forderung pfändbar ist (Beschluss vom 11.11.2010, Az: VII ZB 87/09; Abruf-Nr. 104065).  

Hintergrund: Der Kläger war im Juni 2005 mit unverfallbaren Anwartschaften aus dem Unternehmen ausgeschieden. Sein Anspruch auf Auszahlung eines voraussichtlichen Kapitals von 14.196,26 Euro wird am 1. November 2011 fällig. Er muss nun hinnehmen, dass sich sein Gläubiger im Zuge des Zwangsvollstreckungs-Verfahrens die Versicherungsleistung bei Fälligkeit der Direktversicherung sichert.  

Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 2 | ID 141379