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04.03.2010 | Altersversorgung

Aktivierung einer kombinierten Rückdeckungsversicherung

Wird zur Abdeckung einer Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung in Form einer kombinierten Kapitallebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, muss diese mit dem einheitlichen Deckungskapital des Versicherers für den Vertrag aktiviert werden. Dies ist der Barwert der künftigen Verpflichtungen des Versicherers abzüglich des Barwerts der künftig eingehenden Nettobeiträge aus dem Vertrag. Für die Ermittlung des Barwerts ist der Zins maßgeblich, der für die Hauptversicherung (Kapitallebensversicherung) gilt. Das gilt auch, wenn bereits Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Nur wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung getrennt von der Kapitallebensversicherung abgeschlossen würde, wäre für die Berufsunfähigkeitsversicherung ein geringeres Deckungskapital anzusetzen. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.6.2009, Az: I R 67/08) (Abruf-Nr. 093302)  

Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 2 | ID 133981