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  • 07.05.2019 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA011: Restwertverkauf – wenn beklagter Versicherer auf OLG Braunschweig verweist: Schriftsatzmodul

    Das OLG Braunschweig hat in einem nicht mit der BGH-Rechtsprechung übereinstimmenden Urteil entschieden, der Geschädigte müsse beim Haftpflichtschaden den Versicherer vorab informieren, wenn er das Unfallfahrzeug schnell verkaufen wolle, um Liquidität für die Ersatzbeschaffung zu bekommen. Der Textbaustein stellt dieser These die geltende BGH-Rechtsprechung gegenüber.