26.11.2021 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagenkosten
Ein Versicherer startet mit Regressen gegen vermietende Autohäuser, weil der Mietwagen kein Mietwagen war. Es stellt sich die Frage: Sind die Regressüberlegungen der Versicherer erfolgversprechend? UE meint nein und liefert dafür die entsprechenden Argumente.
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24.11.2021 · Nachricht aus UE · Sachverständigenkosten
Mit einer guten Begründung hat das AG Fürstenfeldbruck den Versicherer darauf hingewiesen, dass der Geschädigte nach der Kürzung des Anspruchs auf Reparaturkostenerstattung und der Beanstandung der Mietwagendauer die Einholung einer Stellungnahme des Sachverständigen für erforderlich halten durfte. Auch im Rückblick sei das als sinnvoll bestätigt, immerhin habe der Versicherer daraufhin noch mehrere Positionen erstattet.
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24.11.2021 · Fachbeitrag aus UE · fiktive Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung darf der Versicherer auf eine mühelos zugängliche Werkstatt verweisen, die ausreichend qualifiziert ist, wenn das Fahrzeug des Geschädigten älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt ist. Neue Prüfdienstleister schießen wie Pilze aus dem Boden. Doch offenbar hat nicht jeder die Spielregeln verstanden. Nun versucht sich auch ein Sachverständigenbüro auf diesem Feld, was zu einer Leserfrage führt:
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23.11.2021 · Nachricht aus UE · Ausfallschaden
Da ging der Schuss nach hinten los: Das OLG Naumburg hat den Vorschadeneinwand des Versicherers gekippt und dem Geschädigten über 6.000 Euro Mietwagenkosten zugesprochen. UE erklärt, wie es dazu kam.
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22.11.2021 · Nachricht aus UE · Reparaturablaufplan
Wenn der Versicherer einen Reparaturablaufplan anfordert, muss er die Kosten dafür erstatten, entschied nun auch das AG Duisburg. Möchte sich der Schädiger durch nähere Angaben zum Reparaturablauf Gewissheit zu den Mietwagenkosten verschaffen, muss er für den Aufwand aufkommen, den der Geschädigte zur Beschaffung dieser Angaben erbringen muss.
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17.11.2021 · Nachricht aus UE · Restwert
In der September-Ausgabe hat UE über einen neuen Einwand eines Versicherers in der Restwertthematik berichtet: Das Autohaus, in dessen Hände sich der Geschädigte begeben hat, habe Restwert-Sonderwissen (richtig!). Der Geschädigte, der sich auf die Empfehlungen des Autohauses unter anderem bei der Auswahl des Schadengutachters einlasse, müsse sich dieses Sonderwissen zurechnen lassen (falsch!). Genau mit diesem Argument hat es der Versicherer vor Gericht versucht – und ist gescheitert.
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