02.11.2015 · Nachricht aus UE · Editorial November 2015
Bei einem Haftpflichtschadenvorgang beanstandete der Versicherer, der Sachverständige berechne pro Lichtbild 0,04 Euro zu viel. Und eine Porto- und Telefonpauschale dürfe er auch nicht berechnen. Das hätte der Geschädigte erkennen müssen, den Schadengutachter hätte er nicht beauftragen dürfen. Mehr wurde nicht eingewandt. Damit war das AG Esslingen ganz schnell fertig:
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02.11.2015 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Wenn während der Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs, das der Werkstatt selbst gehört, auch andere Aufträge die Werkstatt ausreichend ausgelastet hätten, steht der Werkstatt als Schadenersatz der gleiche Betrag zu, wie wenn sie ein Kundenfahrzeug repariert hätte. Das sieht auch das AG Aschaffenburg so.
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29.10.2015 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
15 Prozent will ein Versicherer als Eigenersparnis von den Nettomietkosten abziehen, weil der unfallgeschädigte Mieter den gemieteten Pkw gewerblich genutzt hat. Ein UE-Leser hat Zweifel, ob das richtig sein kann. Und: Seine Zweifel sind mehr als berechtigt.
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29.10.2015 · Fachbeitrag aus UE · Wertminderung
Die merkantile Wertminderung gibt immer wieder Anlass zum Streit. Erfahren Sie daher nachfolgend, warum es sie gibt, was sie bewirkt, wie sie idealerweise bestimmt wird und welche – meist untauglichen – Argumente die Versicherer insbesondere bei alten Fahrzeugen und solchen mit hoher Laufleistung gegen den Ansatz einer Wertminderung vorbringen.
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29.10.2015 · Fachbeitrag aus UE · Reparaturkosten
Wodurch auch immer veranlasst, hat Controlexpert mitgeteilt, ab sofort nicht mehr in den Prüfberichten vom „Lackindex 100 Prozent“ auszugehen. Der Widerstand der Geschädigten, gegebenenfalls der Werkstätten aus abgetretenem Recht, überstieg offenbar das Einsparpotenzial.
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28.10.2015 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
In der Ausgabe 10/2015 hat UE über ein Urteil berichtet, wonach Ehegatten Verträge des täglichen Lebens nach § 1357 BGB gegenseitig zugerechnet werden. Ist also der eine Ehegatte Halter und der andere der Mieter oder der Auftraggeber der Reparatur, ist das völlig unproblematisch bei der Schadenabwicklung. Nun fragt eine UE-Leserin, wie das denn bei einer Eltern-Kinder-Konstellationen sei.
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