13.05.2014 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
272: Beschluss des KG Berlin zur Neuwertentschädigung kann nicht verallgemeinert werden (H)
Der Beschluss des KG Berlin zur Neuwertentschädigung kann nicht verallgemeinert werden. Der folgende TExtbaustein legt dies dar.
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