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  • 26.04.2018 · Textbausteine · Autovermieter · Mietwagen

    456: Grundforderung entgegen OLG Stuttgart nicht verjährt (H)

    Mit dem Textbaustein 456 wehren Sie sich, wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer sich auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 22.01.2018 und/oder die des BGH vom 28.01.2016 beruft und behauptet, die der Schadenersatzforderung zugrundeliegende Mietzinsforderung sei verjährt.