17.11.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
Mit dem Textbaustein lässt sich der Einwand des Versicherers entkräften, warum eine Zurechnung von Restwertsonderwissesn des Autohauses an den Geschädigten ausscheidet.
> weiter
17.11.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
Rechtsanwälte begründen mit dem Baustein, warum der Versicherer der irrigen Auffassung ist, der Geschädigte müsse sich das Sonderwissen des Autohauses im Hinblick auf den Restwert-Sondermarkt zurechnen lassen.
> weiter
26.10.2021 ·
Textbausteine · Downloads · Weitere Themen
Mit dem Schriftsatzmodul legen Sie dar, warum nach der Rechtsprechung nicht ein Großkundenrabatt zugunsten des Schädigers ausgehandelt werden muss.
> weiter
22.10.2021 ·
Textbausteine · Autovermieter · Mietwagen
Immer häufiger stellen Versicherer Rabattbehauptungen auf, insbesondere wenn der Geschädigte Flottenbetreiber ist. Mit dem folgenden Textbaustein bieten Sie Paroli.
> weiter
22.10.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Gutachten
Der folgende Textbaustein lässt sich nutzen, wenn der Versicherer die Kosten für eine sachverständige Reparaturbestätigung nicht erstatten will, obwohl es für die Bestätigung eine Notwendigkeit aus der Schadenabwicklung gibt.
> weiter
13.09.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Sachverständigenhonorar
Grundlage der Ermittlung des erstattungsfähigen Honorars für den Schadengutachter ist bei der fiktiven Abrechnung die Schadenhöhe auf der Grundlage der Preise der markengebundenen Fachwerkstatt der Marke am Ort. Mit dem Textbaustein entkräften Sie den Einwand des Versicherers, dass für die Schadenhöhe die günstigere freie Werkstatt maßgeblich sei.
> weiter
28.08.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Gutachten
Mit dem Textbaustein lässt sich kontern, wenn Versicherer der Auffassung sind, die Fahrtkosten aus der Honorarrechnung des Schadengutachters müssten von ihnen nicht erstattet werden, weil ein Schadengutachter aus zu großer Entfernung ausgesucht wurde.
> weiter
27.08.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
Der Textbaustein liefert die Argumente, warum Taxis und öffentliche Verkehrsmittel derzeit in Zeiten von Corona unzumutbar sind, insbesondere in Fällen von nicht vollständig geimpften Personen.
> weiter
27.08.2021 ·
Textbausteine · Downloads · Weitere Themen
Nach Abschluss der Schadenregulierung hat der Geschädigte einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch, dass seine persönlichen Daten bei Prüfdienstleistern und aus dem HIS gelöscht werden. Der folgende Textbaustein hilft Anwälten bei der Klagebegründung.
> weiter
27.08.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Reparaturkosten
Der Textbaustein sollte eingesetzt werden, wenn der Versicherer die Reparaturkosten um die Position „Kosten der Probefahrt“ kürzt; z. B. mit der Begründung, die Kosten seien bereits in den „allgemeinen Arbeitskosten“ enthalten. Der Textbaustein unterscheidet dabei zwischen den Varianten „Haftpflicht“ und „Kasko“.
> weiter
27.08.2021 ·
Textbausteine · Downloads · Weitere Themen
Der Textbaustein liefert Rechtsanwälten für alle Facetten der Mietwagenkostenerstattung die tragenden Argumente für die Klagebegründung.
> weiter
27.08.2021 ·
Textbausteine · Downloads · Kfz-Werkstätten
Der Textbaustein lässt sich nutzen, wenn es in punkto Wertminderung zu Kürzungen kommt, weil der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
> weiter
27.07.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
Mit dem folgenden Textbaustein begründen Rechtsanwälte, warum der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten für den Zulassungsdienst und die Zulassung erstatten muss.
> weiter
20.07.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Reparaturkosten
Versicherer beanstanden oft, der Reifenpreis sei zu hoch und begründen das damit, dass es irgendwo „im Internet“ einen günstigeren Anbieter gebe. Mit dem folgenden Textbaustein können Sie diesen Einwand entkräften.
> weiter
23.06.2021 ·
Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
Mit dem folgenden Textbaustein begründen Rechtsanwälte, warum ein Restwertüberangebot unbrauchbar ist, wenn nicht erkennbar ist, wer der Bieter sein soll.
> weiter