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  • 30.04.2014 · Textbausteine · Autovermieter · Ausfallschaden

    370: Nutzungsausfall: Auch angebrochene Tage zählen

    Es ist rechtlich unzutreffend, wenn Versicherer die Nutzungsausfallentschädigung im 24-Stunden-Takt berechnen wollen. Auch angebrochene Kalendertage zählen. Mit dem folgenden Textbaustein stellen Sie dies klar.