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10.04.2025 · Sonderausgaben aus PU Praxis Unternehmensnachfolge · Downloads · Nachfolgeberatung

Nachlassverbindlichkeiten_Aktuelle Rechtsprechung, Praxistipps und Fallbeispiele zur optimalen Gestaltung

Nachlassverbindlichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, indem sie den steuerpflichtigen Erwerb mindern, sofern sie gemäß § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähig sind. Diese Thematik wirft immer wieder praxisrelevante Fragen auf und ist häufig Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. Es wird aufseiten der Steuerpflichtigen bei der Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten viel Fantasie entwickelt, entsprechend hoch ist die Quote streitbehafteter Fälle. Die Fülle an Urteilen durch Finanzgerichte oder BFH zeigen beeindruckend die Dynamik auf, die in diesem Thema steckt. Allein in den letzten vier Jahren ist eine Fülle an Urteilen ergangen, die für den Steuerbürger tendenziell eher eine positive Entwicklung aufzeigen. Auf jeden Fall bietet das Regelwerk eine Reihe an Möglichkeiten, den steuerpflichtigen Erwerb durch den Ansatz von Nachlassverbindlichkeiten bzw. Kosten des Erwerbs zu reduzieren. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick über die aktuellen Grundsätze und relevanten Aspekte für die Praxis.  > lesen

03.01.2025 · Fachbeitrag aus Erbrecht effektiv · Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch in der Erbschaftsteuer

Der Pflichtteilsanspruch stellt sich in der erbschaftsteuerlichen Betrachtung anders dar als im Zivilrecht. Er entsteht zivilrechtlich kraft Gesetzes mit dem Eintritt des Erbfalls (§ 2317 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird. Er ist auch schon vor Geltendmachung vererblich und übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB), allerdings noch nicht pfändbar (§ 852 Abs. 1 ZPO). Hiervon weicht das Erbschaftsteuerrecht ab. Dieser Beitrag vermittelt ...  > lesen

30.11.2015 · Fachbeitrag aus Anwalt und Kanzlei · Arbeitsvertrag

Arbeitszeit und Umgang mit Überstunden regeln

1. Fehlt eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Bestimmung hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit, ist eine Klausel mit dem Wortlaut, der „Arbeitnehmer wird in Vollzeit beschäftigt“, so auszulegen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt. 2. Steht zudem fest, dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers hin geleistet wurden, kann aber der Arbeitnehmer seiner Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht vollständig genügen, darf der ...  > lesen

01.04.2007 · Fachbeitrag aus Verkehrsrecht aktuell · Unfallschadensregulierung

BGH zur Erstattungsfähigkeit von
Sachverständigenkosten

Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schaden­höhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden (BGH 23.1.07, VI ZR 67/06, Abruf-Nr. 070758 ).  > lesen