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· Nachricht · Alltagsprobleme

Es geht auch später: Online-Ausweisfunktion nachträglich freischalten

| Viele Senioren waren vielleicht skeptisch und verzichteten bei ihrem letzten Personalausweis auf die Online-Ausweisfunktion. Dann kam Corona und nun sind viele Menschen froh über jeden Behördengang, der sich mit der Ausweiskarte online erledigen lässt. Oft wird vergessen: Ausweise lassen sich nachträglich gebührenfrei freischalten. Ein komplett neuer, kostenpflichtiger Ausweis muss nicht beantragt werden. |

 

Bereits seit dem 1.1.21 kann ein nicht online-fähiger Personalausweis nachträglich freigeschaltet werden, ohne dass hierfür Kosten anfallen. Wie sich digitale Welten mit dem Online-Ausweis am PC oder via Smartphone-App nutzen lassen, erfahren Sie in dieser E-Broschüre www.iww.de/s5600.

 

Senioren profitieren von immer mehr digitalen Dienstleistungen, beispielsweise

  • können Schwerbehindertenanträge gestellt oder
  • bei der Deutschen Rentenversicherung Informationen des Rentenkontos abgerufen werden.

 

Körperlich eingeschränkte Mandanten werden so auf lange Sicht für immer mehr Erledigungen nicht mehr zur Behörde müssen.

 

Jeder Ausweisinhaber erhält eine sechsstellige PIN. Wurde dieser PIN-Brief verloren oder verlegt, lässt sich direkt im Bürgeramt eine neue PIN setzen. Auch dies ist kostenlos.

 

Beachten Sie | Mit der Smart-eID kann der Online-Ausweis übrigens komplett im Smartphone gespeichert werden (Smart-eID-Gesetz, in Kraft getreten am 1.9.21). Der Ausweis ist dann nur noch an das Smartphone zu halten. Aus Sicherheitsgründen werden noch nicht alle Handymodelle unterstützt, ihre Zahl soll aber rasch steigen.

 

PRAXISTIPP | Für ältere Mandanten eignet sich eine Serviceleistung in Form einer fortlaufend aktualisierten Übersicht, welche Behörden im eigenen Bundesland welche onlinefähigen Dienstleistungen anbieten. Die Angebote werden sukzessive ausgebaut, eine entsprechende Übersicht mit Links kann Mandanten auf der Kanzleiwebsite oder via Newsletter und Aushängen im Büro angeboten werden.

 

Weiterführende Hinweise

  • E-Broschüre: Ihr Personalausweis ‒ digital, einfach und sicher (BM des Innern, für Bau und Heimat, www.iww.de/s5602)
  • Neues Onlineportal für Betroffene von Straftaten, SR 20, 199
Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 199 | ID 47778676