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  • · Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht

    Verbraucherrechte im Kfz-Handel und -service: Ab 13. Juni 2014 gelten neue Regeln - Teil I

    von Rechtsanwalt Patrick Kaiser, LL.M., ZDK, Bonn

    | Ab 13. Juni 2014 gelten neue Regeln für die Geschäfte, die Sie bisher als Fernabsatz- und Haustürgeschäfte kennen. Dazu stellt Ihnen der Gesetzgeber unter anderem eine neue Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Ferner werden Ihre Informationspflichten gegenüber Verbrauchern modifiziert und erweitert. Das geht soweit, dass Sie diese künftig auch im stationären Handel, also beim Verkauf vor Ort, anwenden müssen. In zwei Beiträgen, in dieser und der nächsten Ausgabe, erfahren Sie, was Sie jetzt tun sollten, um Ihr Autohaus auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten. |

    Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 wurde die EU-Richtlinie 2011/83/EU über Rechte der Verbraucher (sogenannte Verbraucherrechte-Richtlinie) in das deutsche Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften treten am 13. Juni 2014 in Kraft. Eine Übergangsfrist existiert nicht.

     

    Die folgenden Ausführungen verschaffen Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, soweit sie für Ihre Tätigkeit relevant sein können.

    „Verbraucher“ und „Textform“ neu definiert

    Im Rahmen der Gesetzesänderung wurden der „Verbraucher“ und die „Textform“ neu definiert.

     

    Verbraucher

    Der Gesetzgeber präzisiert in § 13 BGB neue Fassung (n.F.) den Begriff des Verbrauchers.

     

    Verbraucher 

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

     

    Mit dem neu eingefügten Wort „überwiegend“ zielt der Gesetzgeber vor allem auf die sogenannten Dual-use Verträge (Verträge mit doppeltem Zweck) ab. Werden Verträge sowohl zu gewerblichen als auch zu nichtgewerblichen Zwecken geschlossen, kommt es daher künftig auf den überwiegenden Zweck an.

     

    PRAXISHINWEIS | Klären Sie in Zweifelsfällen mit dem Kunden, für welchen Zweck er beispielsweise ein Fahrzeug erwirbt. Vermerken Sie schriftlich im Vertrag, ob er das Fahrzeug als Verbraucher oder als Unternehmer erwirbt.

     

    Textform

    Im Hinblick auf die Textform nach § 126 b BGB n.F. müssen Sie sich mit dem „dauerhaften Datenträger“ anfreunden.

     

    Textform 

    Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

    • 1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
    • 2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
     

    Wichtig | Dauerhafte Datenträger sind insbesondere Papier, USB-Sticks, CD-ROM, DVD, Speicherkarten oder die Festplatten von Computern sowie E-Mails. Das ergibt sich aus den Erwägungsgründen zur Verbraucherrechte-Richtlinie. Die bloße Wiedergabe von Informationen auf einer Webseite ist daher nicht ausreichend.

    Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Die Regelungen zu den „Haustürgeschäften“ werden aufgehoben. Dafür werden die „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ (AGV) neu in das Gesetz eingefügt. Bei diesen Geschäften hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht und muss darüber belehrt werden (siehe unten).

     

    AGV liegen unter anderem vor,

    • wenn Sie einen Vertrag außerhalb Ihrer Geschäftsräume bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien schließen oder
    • wenn Sie als Unternehmer den Verbraucher außerhalb Ihrer Geschäftsräume persönlich und individuell ansprechen und den Vertrag unmittelbar danach entweder in Ihren Geschäftsräumen oder durch Fernkommunikationsmittel schließen.

     

    Wichtig | Neu ist damit, dass künftig auch Vertragsschlüsse außerhalb der Geschäftsräume erfasst werden, die der Verbraucher selbst angebahnt hat.

     

    Geschäftsräume definiert der Gesetzgeber als

    • unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und
    • bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt.

     

    Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

     

    Folgende Beispiele dürften - nach heutigem Kenntnisstand - als AGV zu werten sein. Es bleibt zu hoffen, dass die Rechtsprechung dies im Sinne des Kfz-Handels anders beurteilen wird.

     

    • Beispiele für AGV
    • Sie schließen direkt auf Ihrem Gebrauchtwagenplatz mit einem Verbraucher einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug.
    • Sie oder Ihr Mitarbeiter sprechen einen Verbraucher an, der sich auf Ihrem Gebrauchtwagenplatz umschaut, nehmen ihn mit in Ihre Verkaufsräume und schließen dort den Kaufvertrag über ein Fahrzeug.
     

    Wichtig | In diesen Fällen müssen Sie den Verbraucher darüber aufklären, dass er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann.

    • Im Falle finanzierter Kaufverträge bedeutet das für Sie keinen Nachteil. Denn auch für den Finanzierungsvertrag gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, und der Widerruf des Finanzierungsvertrags hätte zur Folge, dass auch der Kaufvertrag „platzt“.
    • Im Falle nicht finanzierter Kaufverträge begrenzen Sie das sonst zwölf Monate und 14 Tage lang bestehende Widerrufsrisiko auf 14 Tage.

    Das neue Widerrufsrecht

    Dem Verbraucher steht bei AGV und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Sie beginnt jedoch nicht zu laufen, bevor Sie den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB n.F. sowie das Muster-Widerrufsformular informiert haben.

     

    Dazu hat der Gesetzgeber ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt, das Sie unbedingt verwenden sollten. Das heißt: Sie müssen das Musterformular zutreffend ausfüllen und dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform übermitteln. Das amtliche Muster sieht wie folgt aus:

     

    Musterschreiben / Widerrufsbelehrung bei AGV und Fernabsatz

    Widerrufsbelehrung 

    Widerrufsrecht 

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

     

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag (1).

     

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (2) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief, einem Telefax oder

    einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. (3)

     

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

     

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. (4)

    (5)

    (6).

     

    Wichtig | Erstellen Sie mit Hilfe dieses Musters und den folgenden amtlichen Gestaltungshinweisen eine Widerrufsbelehrung, die Ihren individuellen Vertriebsaktivitäten entspricht. Setzen Sie dazu an den im Muster in Klammern gesetzten Zahlen (1) bis (6) folgende Textbausteine oder Informationen ein:

     

    • Gestaltungshinweise
    • (1)
    • a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas und Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“
    • b) Im Falle eines Kaufvertrags: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“
    • c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“
    • d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“
    • e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren, über einen festgelegten Zeitraum hinweg: „an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“
    • (2)

    Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein.

    • (3)

    Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.r“

    • (4)

    Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Falle des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“

    • (5)

    Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:

    • a) Fügen Sie ein:
      • „Wir holen die Waren ab.“ oder
      • „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Personen einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“
    • b) Fügen Sie ein:
      • „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“;
      • Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … Euro [Betrag einfügen].“, oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa …. Euro [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder
      • Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“
    • c) Fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.“
    • (6)

    Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas und Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

     

     

    Kein unendliches Widerrufsrecht mehr

    Wenn Sie die Widerrufsbelehrung vergessen oder wenn diese fehlerhaft ist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal zwölf Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht erlischt damit spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

     

    Widerrufserklärung

    Zukünftig muss ein Verbraucher seinen Widerruf eindeutig Ihnen gegenüber zum Ausdruck bringen. Widerrufen kann er in beliebiger Form. So genügt zum Beispiel ein Telefonanruf. Ein kommentarloses Zurücksenden der Ware ist dagegen nicht mehr zulässig. In den meisten Fällen werden Verbraucher wohl das Muster-Widerrufsformular verwenden, das wie folgt aussieht:

     

    Musterschreiben / Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    • An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
    • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
    • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
    • Name des/der Verbraucher(s)
    • Anschrift des/der Verbraucher(s)

     

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

    ______________________

    (*) Unzutreffendes streichen.

     

    Wichtig | Wenn Sie auf Ihrer Internetseite ein Web-Musterformular für den Widerruf zur Verfügung stellen, müssen Sie dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.

    Rückabwicklung

    Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass der Verbraucher unabhängig vom Warenwert die Kosten der Rücksendung tragen muss, wenn Sie als Unternehmer ihn darüber unterrichtet haben. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie sich bereit erklärt haben, diese Kosten zu tragen. Die sogenannte 40-Euro-Klausel, die bislang vertraglich vereinbart werden musste, entfällt damit.

     

    Rückgewähr der Leistungen

    Nach erfolgtem Widerruf sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Sie können die Rückzahlung verweigern, bis Sie die Waren zurückerhalten oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Etwas anderes gilt, wenn Sie angeboten haben, die Waren abzuholen.

     

    Wertersatz nur für Wertverlust

    Künftig können Sie im Falle eines Widerrufs nur noch Wertersatz für einen Wertverlust der Ware verlangen. Eine Wertersatzpflicht für die Nutzung der Sache, wie sie unter der derzeitigen Rechtslage noch möglich ist, entfällt.Zudem muss der Verbraucher den Wertersatz für einen Wertverlust der Ware nur dann leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweisen der Waren nicht notwendig war, und Sie den Verbraucher über sein Widerrufsrecht unterrichtet haben.

     

    Bezogen auf einen Kfz-Kauf bedeutet das:

     

    • Eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweisen dürfte regelmäßig vorliegen, wenn neben dem Ausprobieren der Instrumente eine kurze Testfahrt auf einem nicht-öffentlichem Gelände erfolgt (= kein Wertersatz für Wertverlust).

     

    • Eine Testfahrt im öffentlichen Straßenverkehr dürfte dagegen nicht mehr vom Prüfrecht gedeckt sein. Für diese Auffassung spricht, dass ein Verbraucher beim Kauf in einem Ladenlokal ebenfalls keine Testfahrt mit dem konkret ausgewählten Neufahrzeug unternehmen darf, sondern grundsätzlich auf eine Test- oder Probefahrt mit einem Vorführwagen verwiesen wird. Zum aktuellen Sach- und Streitstand, insbesondere auch zur Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, siehe: Fernabsatzverträge in der Kfz-Branche, ZDK 2014, Seite 79 ff sowie ASR 10/2011, Seite 11 ff.

    Ausnahmen vom Widerrufsrecht

    Das Widerrufsrecht entfällt bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

     

    Eine Ware wird dann nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten, wenn sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem zumutbaren Preisnachlass abgesetzt werden kann.

     

    Wichtig | Die Bestellung eines Neufahrzeugs dürfte damit regelmäßig nicht unter diese Ausnahme fallen. Das heißt, das Widerrufsrecht entfällt nicht.

     

    Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn der Verbraucher Sie ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Diese Einschränkung gilt allerdings nur für die angeforderte Dienstleistung und die dafür benötigten Ersatzteile.

     

    Wichtig | Unter diese Ausnahme (Widerrufsrecht entfällt) dürften insbesondere Pannenfälle fallen, in denen ein Fahrzeug vor Ort repariert wird.

     

    FAZIT | Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie führt zu einigen grundlegenden Änderungen im Verbraucherrecht. Die neuen Regeln sind komplex und stellen Sie und Ihre Betriebe vor erhebliche Herausforderungen. Betriebe, die bislang noch nicht mit besonderen Verbraucherrechten konfrontiert waren, müssen zukünftig Informationspflichten (dazu mehr in der nächsten Ausgabe) und gegebenenfalls Widerrufsrechte beachten. Bei AGV und Fernabsatzgeschäften müssen Sie neue Widerrufsbelehrungen verwenden, um nicht Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden. Aufgrund vieler unbestimmter Rechtsbegriffe ist heute schon absehbar, dass eine abschließende Beurteilung der neuen Regeln erst in ein paar Jahren, nach der Präzisierung durch die Rechtsprechung möglich sein wird. Ungeachtet dessen müssen Sie Ihre Vertriebsaktivitäten rechtzeitig vor dem 13. Juni 2014 prüfen und an die neuen gesetzlichen Regelungen anpassen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Teil II des Beitrags erscheint in der Juni-Ausgabe 2014 und behandelt die umfangreichen Informationspflichten, die der Gesetzgeber Ihnen vor und nach Vertragsschluss aufbürdet - und zwar nicht nur den klassischen Kaufvertrag, sondern auch für Werkverträge, das heißt auch für Reparaturen und ähnliches.
    • Sie finden das Musterschreiben „Widerrufsbelehrung bei AGV und Fernabsatz“ samt Gestaltungshinweisen und das Musterschreiben „Widerrufsformular“ auf asr.iww.de unter Downloads ? Musterverträge/-formulierungen ? Unternehmensführung
    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 13 | ID 42626795