· Fachbeitrag · Medizinwissen
Podologie - die Lehre vom Fuß
von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn
| Rund 160.000 Kilometer legt der Mensch im Laufe seines Lebens zu Fuß zurück. Das entspricht einer viermaligen Umrundung der Erde. Da wundert es nicht, dass so manchem Patienten die Füße schmerzen. Neben der Untersuchung und Behandlung der Füße durch den Arzt, kann einigen Patienten auch durch einen Gang zum Podologen geholfen werden. |
Was ist ein Podologe?
Der Podologe kümmert sich um die Füße. Mit Kosmetik hat dies aber - wie fälschlicherweise häufig angenommen - nichts zu tun. Seit 2002 gibt es den staatlich anerkannten Beruf des Podologen. Der setzt eine zweijährige Ausbildung voraus und endet mit einer staatlich anerkannten Prüfung. Podologen unterstützen Hausärzte, Internisten, Dermatologen sowie Orthopäden und arbeiten eng mit Orthopädietechnikern und Physiotherapeuten zusammen. Damit grenzen sie sich deutlich von der kosmetischen Fußpflege ab.
PRAXISHINWEIS | Einen Podologen in der Nähe Ihrer Praxis finden Sie auf der Seite des VDP - Verband Deutscher Podologen unter www.verband-deutscher-podologen.de/podologenliste.html. |
Was macht der Podologe?
Podologen beherrschen eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und -methoden. Zur Standardtherapie gehören das Schneiden und Schleifen der Nägel mit speziellen Fräsern sowie das Abtragen von Hornhautschwielen. Der Podologe fertigt auch spezielle Orthosen (Hilfsmittel zur Druckentlastung) sowie Nagelkorrekturspangen an und kann schmerzende und deformierte Füße tapen.
Seine Tätigkeitschwerpunkte sind die Behandlung von
- Hühneraugen und Hornschwielen,
- Eingewachsenen, verdickten Nägeln,
- Nagelmissbildungen,
- Pilzerkrankungen der Nägel und der Haut,
- Warzen und
- diabetischen Füßen.
Neben speziellen Therapiemaßnahmen sind Podologen jedoch in erster Linie vorbeugend und pflegerisch tätig. Daher sollten alle den Podologen aufsuchen, die sich mit der Fußpflege schwer tun. Sei es, weil sie nicht mehr so gelenkig sind, ihnen eine ruhige Hand fehlt oder weil sie nicht mehr so gut sehen können. Durch eine fachgerechte Pflege kann das Einwachsen von Nägeln und damit eine Entzündung des Nagelbettes wirksam verhindert werden.
Wer kann eine podologische Therapie verordnet bekommen?
Patienten, bei denen eine podologische Behandlung sinnvoll ist, sind
- Rheumatiker,
- Diabetiker,
- Patienten mit Durchblutungsstörungen der Füße oder
- Patienten, die am Fuß operiert wurden.
Allerdings können nur Diabetiker eine podologische Therapie als Heilmittel vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Und das auch nur, wenn ein diabetisches Fußsyndrom vorliegt, das ohne eine Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße nach sich ziehen würde. Liegen bereits Hautdefekte oder Entzündungen vor, muss die Therapie durch den Arzt erfolgen. Alle anderen Patienten müssen eine podologische Behandlung selber bezahlen.
Ausstellen der Heilmittelverordnung
Die Verordnung der podologischen Therapie erfolgt bei Kassenpatienten auf einem speziellen Verordnungsblatt (Nr. 13 - Verordnung von Maßnahmen der Podologischen Therapie). Wenn es um das korrekte Ausfüllen dieser Heilmittelverordnung geht, ist häufig die MFA gefragt. Krankenkassen nehmen es da sehr genau und verweigern auch schon mal die Kostenerstattung. Leidtragende sind am Ende nicht nur die Podologen, sondern auch die Patienten selbst.
PRAXISHINWEIS | Eine allgemeine Checkliste zur Heilmittelrichtlinie finden Sie in PPA Nr. 10/2011, Seite 7. |
Besonderheiten der podologischen Verordnung
Auf jeder podologischen Verordnung muss eine genaue Diagnose, der Indikationsschlüssel sowie das verordnete Heilmittel angegeben werden. Laut Heilmittelkatalog (HMK) sind gültige Diagnosen:
- Diabetisches Fußsyndrom (DF) mit Neuropathie
- Diabetisches Fußsyndrom (DF) mit Angiopathie
- Diabetisches Fußsyndrom (DF) mit Neuropathie und Angiopathie
MERKE | Die Art des diabetischen Fußsyndroms (Neuropathie oder Angiopathie) muss aus der Verordnung hervorgehen. |
Der zur Diagnose gehörige Indikationsschlüssel unterscheidet sich nur in Bezug auf das Leitsymptom:
- DFa Hyperkeratose
- DFb pathologisches Nagelwachstum
- DFc Hyperkeratose und pathologisches Nagelwachstum
Laut HMK können folgende Heilmittel verordnet werden:
- Hornhautabtragung (bei Hyperkeratose)
- Nagelbearbeitung (bei pathologischem Nagelwachstum)
- Podologische Komplexbehandlung (bei Hyperkeratose und pathologischem Nagelwachstum)
Bei der podologischen Therapie ist die Verordnungsmenge laut HMK festgelegt. Sie beträgt für die Erstverordnung drei Sitzungen und für Folgeverordnungen sechs Sitzungen. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls muss nicht angekreuzt werden, da keine Gesamtverordnungsmenge festgelegt worden ist. Die Sitzungen sollten im Abstand von vier bis sechs Wochen erfolgen. Die erste Sitzung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
PRAXISHINWEIS | Zum 1. April 2013 wurde der Vordruck zur Heilmittelverordnung Nr. 13 verändert. Unter dem Feld für den Indikationsschlüssel befindet sich nun ein weiteres Feld, in das der ICD-10-Code eingetragen werden muss. Alte Vordrucke dürfen jedoch erst aufgebraucht werden. |
Welche zusätzlichen Kosten entstehen für den Patienten?
Gesetzlich Versicherte müssen für die Ausstellung der Heilmittelverordnung 10 Euro bezahlen. Weiterhin müssen sie 10 Prozent der Behandlungskosten selber tragen, das sind bei drei Behandlungen je nach Art der podologischen Maßnahme etwa 3 bis 7 Euro zusätzlich. Privat Versicherte sollten bei ihrer Versicherung nachfragen, in welchem Umfang die Therapie übernommen wird.
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Damit es erst gar nicht zu Problemen an den Füßen kommt, können Sie Ihren Patienten einige wichtige Ratschläge geben: • Füße sollten nicht in zu enge und unbequeme Schuhe gequetscht werden. So kann zahlreichen Beschwerden vorgebeugt werden. • Es sollten keine Strümpfe und Schuhe aus synthetischen Materialien getragen werden. Hier bekommen die Füße zu wenig Luft und schwitzen. Pilzinfektionen und Schweißfüße sind vorprogrammiert. • Füße sollten täglich gewaschen werden und - besonders zwischen den Zehen - gründlich abgetrocknet werden. • Auch Füße bedürfen einer speziellen Pflege. Damit Hornhaut nicht so schnell entsteht, hilft regelmäßiges Eincremen der Füße. • Zehennägel sollten fast gerade abgeschnitten werden. Die Ecken dürfen nicht abgerundet werden, damit die Nägel nicht einwachsen. • Die Zehennägel sollten regelmäßig auf Veränderungen der Dicke, der Farbe und der Beschaffenheit kontrolliert werden. Die Haut sollte auf Verletzungen inspiziert werden. |
Weiterführender Hinweis
- Auf Seite 26/27 des Heilmittelkatalogs finden sich die Maßnahmen der Podologischen Therapie: www.g-ba.de/downloads/17-98-1085/RL-Heilmittel-Katalog-04-12-21.pdf