· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Checkliste zur neuen Heilmittelrichtlinie
von Christiane Reinel-Reiche, Immenreuth
| Zum 1.7.2011 ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Die Behandlung darf nur aufgenommen werden, wenn das Rezept korrekt ausgestellt ist. Änderungen sind durch den Arzt mit Stempel, Handzeichen und Datum auf dem Rezept einzutragen. Eine nachträgliche Korrektur des Rezepts nach Rückweisung durch die Krankenkasse ist nicht mehr möglich. PPA stellt Ihnen eine Checkliste zum korrekten Ausfüllen von Rezepten zur Verfügung, die Sie auch im Online-Service von PPA in der Rubrik „Checklisten“ finden. Korrekt ausgefüllte Rezepte ersparen Ihnen Rückfragen durch Therapeuten und entlasten so das gesamte Team! |
Checkliste / Heilmittelrichtlinie | |
Gebührenpflichtig / Gebührenfrei angekreuzt? | |
Ist das Ausstellungsdatum vorhanden? | |
Ist die Verordnung nach Maßgabe des Katalogs angekreuzt?
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Hausbesuchskreuz: Ja / Nein ? In jedem Fall angeben! | |
Gruppentherapie?
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Therapiebericht:
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Ist die Verordnungsmenge angegeben?
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Ist das Heilmittel angegeben?
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Ist die Therapiefrequenz angegeben?
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Ist der Indikationsschlüssel richtig und vollständig?
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Ist die Diagnose angegeben? Zusätzliche Angabe der ICD 10 ist wünschenswert. ICD 10 alleine reicht jedoch nicht aus!
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Ist die medizinische Begründung bei „außerhalb des Regelfalls“ vorhanden? | |
Unterschrift und Stempel des Arztes | |