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  • · Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht

    Gasbetriebene Fahrzeuge - Antworten auf viele Haftungsfragen rund um Verkauf und Umrüstung

    | Die vielschichtigen Fragestellungen bei Gasfahrzeugen haben mittlerweile die Gerichte erreicht. Zwar steckt die Rechtsprechung noch in den Kinderschuhen, doch schon jetzt zeichnet sich ab, wie die Richter die Pflichten von Werkstätten und Autohäusern definieren werden. In der Praxis kristallisieren sich fünf Falltypen heraus, die jeweils in die richtige Schublade „Kauf- oder Werkvertrag?“ einsortiert werden müssen. Bei Haftungsfragen hängt vieles davon ab, in welchem Verhältnis Sie zu Ihrem Kunden stehen. |

     

    Vorentscheidend für die juristische Beurteilung einer Rechtsfrage bei einem Gasfahrzeug ist, in welcher Eigenschaft Sie dem Kunden gegenüberstehen: ob als Verkäufer, Berater und/oder Umrüster. Ferner sind folgende fünf Falltypen zu unterscheiden, wenn es um die Umrüstung eines Fahrzeugs auf Gasbetrieb bzw. dem Verkauf eines gasbetriebenen Fahrzeugs geht:

     

    • Typ A: Vertrag zwischen Kunde und Werkstatt/Umrüstbetrieb über den Einbau einer Gasanlage (Umrüstung)