10.08.2026 · Nachricht · GW-Kauf
LG Köln: Allein der Hinweis auf „nicht nachlackierungsfrei“ und „nicht unfallfrei“ in der..
Der pauschale Hinweis „nicht nachlackierungsfrei“ und „nicht unfallfrei“ in der Rechnung genügt bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht, um sich bei einem erheblichen Unfallschaden wirksam über eine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung von der Haftung freizuzeichnen. Das entschied das LG Köln.
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