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28.02.2025 · Nachricht aus Anwalt und Kanzlei · Elektronischer Rechtsverkehr

beA-Update auf die Version 3.30

Am 12.12.24 erfolgte das beA-Update auf die Version 3.30. Die beA-Webanwendung wurde funktional nicht geändert. Bei der beA-App erfolgte die Aktualisierung auf die Version 3.30.2. Es wurden v. a. Fehler behoben. > lesen

11.03.2025 · Nachricht aus Apotheke heute · Arbeitsrecht

BAG: Gehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument im passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ist zulässig

Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten nach § 108 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Diese Verpflichtung kann er auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 28.01.2025, Az. 9 AZR 48/24, Abruf-Nr.  246121 ). > lesen

05.03.2025 · Nachricht aus Anwalt und Kanzlei · Arbeitsrecht

Nicht abgegoltener Urlaub kann teuer werden

Achten Sie im Mutterschutz darauf, den Urlaub rechtzeitig zu kürzen, sofern Ihre Mitarbeiterin den Urlaub noch nicht vollständig erhalten hat. Andernfalls droht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die mitunter teure Urlaubsabgeltung (BAG 16.4.24, 9 AZR 165/23, Abruf-Nr.  243698 ).  > lesen

03.03.2025 · Fachbeitrag aus Anwalt und Kanzlei ·

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Wahlkampf tauchte das Thema Digitalisierung immer wieder auf. Es wurde – zu Recht – mehr Fortschritt gefordert. Doch im Alltag zeigt sich, wie alte Gewohnheiten den Wandel bremsen und wie hartnäckig oft an überholten Verfahren festgehalten wird. Nun hat das BAG eine Hürde aus dem Weg geräumt (28.1.25, 9 AZR 48/24, Abruf-Nr. 246121 ). Es erleichtert Arbeitgebern den Versand von Lohnabrechnungen, was auch für uns Anwälte in unseren Kanzleien ein Vorteil ist. > lesen

13.03.2025 · Nachricht aus RVG professionell · Pflichtverteidigung

Für Pauschgebühr muss Antrag begründet werden

Häufig haben Pflichtverteidiger selbst „Schuld“, wenn eine Pauschgebühr nicht gewährt wird. Sie müssen ausreichend begründen und darlegen, warum die gesetzlichen Gebühren unzumutbar sind (KG 23.9.24, 1 AR 1/24, Abruf-Nr. 244507 ). > lesen