18.02.2026 · Fachbeitrag aus Abrechnung aktuell · Konservierende Zahnheilkunde
Frage: „Bei Mehrkostenfüllungen nach den Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ erzielen wir aufgrund der Punktwertsteigerung zum 3,5-fachen Satz nicht mehr die gewünschte Zuzahlung. Zwar wäre eine Steigerung oberhalb des 3,5-Fachen mit Vereinbarung möglich. Für uns bedeutet das allerdings einen erheblich größeren, kaum praktikablen Verwaltungsaufwand. Deshalb suchen wir nach einer anderen Lösung. Dürfen wir dem Patienten die Nrn. 0070 GOZ oder Ä1 privat berechnen? In welchen Fällen ...
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