01.07.2025 · Fachbeitrag aus Abrechnung aktuell · Vertragsarztrecht
Die Leistungen nach den EBM-Nrn. 01747 und 01748 EBM (Aufklärungsgespräch und Durchführung eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysmen) können nur ein einziges Mal durch den Vertragsarzt abgerechnet werden, da der Versicherte nur einmal im Leben einen entsprechenden Leistungsanspruch hat. Der Wortlaut der Nrn. 01747 und 01748 lässt keine andere Auslegung zu. Beide Positionen sind ausschließlich bei männlichen Patienten ab dem 65. Lebensjahr berechnungsfähig. Eine ...
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01.07.2025 · Fachbeitrag aus Mietrecht kompakt · Eigentümerversammlung
Über die virtuelle Eigentümerversammlung haben wir in „Mietrecht kompakt“ ausführlich berichtet (MK 24, 197, 218). Seit dieser Zeit erreichten uns zahlreiche Zuschriften mit Fragen zur Umsetzung des neuen Rechts. Der folgende Beitrag greift diese Fragen auf und beantwortet sie.
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08.07.2025 · Fachbeitrag aus Abrechnung aktuell · EBM-Positionen im Fokus
Laut einer Befragung der gesetzlichen Krankenversicherung im März und April 2024 hatten rund 25 Prozent der Patienten in Hausarztpraxen ausschließlich Kontakt mit dem nichtärztlichen Personal (Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 23.04.2025 online unter iww.de/s13186 ). Im Jahr 2019 betrug der Wert noch 21 Prozent. Im Jahr 2022 – während der Coronapandemie – lag er bei 32 Prozent. Die Frage, die sich stellt: Welche Leistungen sind ohne einen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) ...
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01.07.2025 · Nachricht aus Mietrecht kompakt · Gewerberaummiete
Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB fällt auch bei einheitlich eingeklagten Mietrückständen mehrfach an – bei periodischen Forderungen, wie der Miete, entsteht sie mit jeder Einzelforderung neu (LG Darmstadt 14.3.25, 19 O 271/23, Abruf-Nr. 248593 ).
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13.10.2025 ·
Sonderausgaben aus LGP Löhne und Gehälter professionell · Lohn und Gehalt · Lohnsteuer
Lohnsteuerpauschalierungen sind bei Arbeitgebern äußerst beliebt. In der Praxis ist allerdings große Sorgfalt angezeigt, weil die Vorschriften umfangreich sind und sich häufig ändern. Mit der neuen Sonderausgabe von LGP navigieren Arbeitgeber sicher durch die komplexe Materie. Sie erhalten einen aktuellen Wegweiser für die wichtigsten Anwendungsfälle, Fallbeispiele zur schnellen Umsetzung u.v.m.
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