22.09.2025 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Ehevertrag
Ein unausgewogener Vertragsinhalt kann ein Indiz für eine unterlegene Verhandlungsposition des belasteten Ehegatten und damit für eine vertragliche Imparität darstellen. Gleichwohl ist keine Sittenwidrigkeit anzunehmen, wenn außerhalb der Vertragsurkunde nichts dafür erkennbar ist, dass eine Zwangslage ausgenutzt wurde, eine soziale oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht oder ein Ehegatte intellektuell unterlegen ist. Das hat der BGH entschieden.
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01.09.2025 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Gesetzgebungsverfahren
Das BMJV hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, um ein Urteil des BVerfG (9.4.24, 1 BvR 2017/21, FK 24, 95) umzusetzen. Es hat entschieden, dass § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 S. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unvereinbar ist. Es ging darum, ob ein leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater trotz einer sozial-familiären Beziehung des Kindes zu (s)einem rechtlichen Vater zur Elternstelle werden kann. Die dem Gesetzgeber ursprünglich bis zum 30.6.25 gesetzte Frist, um eine ...
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08.09.2025 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Unrichtige Ehezeit
Bei einem Fehler der ersten Instanz, der sich auf alle Anrechte im VA auswirkt (hier eine falsche Ehezeit), besteht eine Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts nur in Bezug auf das bei dem beschwerdeführenden Versorgungsträger bestehende Anrecht. Das hat das OLG Hamburg entschieden.
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24.03.2025 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Prozessrecht
Auf drei neue Entscheidungen zum Bußgeldverfahren ist hinzuweisen.
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03.03.2025 · Nachricht aus Familienrecht kompakt · Verschuldenshaftung
Ein 13-jähriges Kind hatte in der Fußgängerzone ein fest montiertes Spielgerät in Gestalt einer Drehscheibe genutzt und war beim Absteigen gegen ein daneben befindliches Schaufenster getaumelt. Für den dadurch entstandenen Glasbruch muss das Kind nicht haften (LG Frankenthal [Pfalz] 29.11.24, 9 O 27/24, Abruf-Nr. 245708 ).
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22.02.2023 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.
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05.12.2025 · Fachbeitrag aus Betriebswirtschaft im Blickpunkt · Vermögensberatung
In zahlreichen Situationen müssen Bürger und auch Unternehmen entscheiden, ob sie eine Einmal- oder eine Ratenzahlung präferieren. Dabei kann es sich um zukünftige Ein- oder Auszahlungen handeln. Ein typisches Beispiel sind Rentenzahlungen. Leider werden im Rahmen dieser Entscheidungsfindung oft massive Fehler begangen. Ein häufiger Fehler ist, dass die Kapitalkosten bzw. Zinsen nicht berücksichtigt werden. Als Steuerberater können Sie Ihre Mandanten dabei unterstützen, die korrekte ...
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03.11.2025 · Fortbildungspunkte aus Praxis Steuerstrafrecht · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Ob unabhängig/selbstständig tätige Prostituierte, die in einem Bordell in angemieteten Zimmern sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt i. S. d. ProstG anbieten/erbringen, immer als leistende Unternehmer und Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen sind, ist höchstrichterlich geklärt. Was aber gilt bezüglich der Zurechnung einer sexuellen Dienstleistung, wenn der Bordellbetreiber sich in der Werbung als Anbieter der Dienstleistung präsentiert und die Verantwortung für eventuelle Mängel ...
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07.08.2025 ·
Sonderausgaben aus AA Arbeitsrecht aktiv · Downloads · Kündigungsrecht
Der Krankenstand in Deutschland steigt – und damit auch die Zahl krankheitsbedingter Kündigungen. Praktiker im Arbeitsrecht sollten auf das Thema vorbereitet sein, denn es ist streitintensiv und für betroffene Arbeitnehmer äußerst emotional behaftet. Zudem setzt das BAG mit zahlreichen Entscheidungen immer wieder neue Akzente für die Praxis.
AA Arbeitsrecht aktiv hat für Sie einen aktuellen Leitfaden zusammengestellt, mit dem Sie das heikle Thema auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän bewältigen.
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