22.07.2025 · Nachricht aus Familienrecht kompakt · Elterngeld
					
					
				
				
	
	
	
		Einer schwangeren Frau steht höheres Elterngeld nur zu, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, nicht aber, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte (BSG 9.2.23, B 10 EG 1/22 R, Abruf-Nr.  234380 ). 
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