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22.09.2025 · Nachricht aus Mietrecht kompakt · Eigenbedarf

Mieter muss Gesundheitsgefahr konkret vortragen

Der Mieter muss gesundheitliche Beeinträchtigungen – eigene oder die seiner Mitbewohner – sowie die mit einem Umzug verbundenen Nachteile durch fachärztliche Atteste substanziiert darlegen. Sein Vortrag muss so konkret sein, dass das Gericht den Eintritt von relevanten Nachteilen für den Mieter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen kann. Dann ist das Gericht gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der bloße unstreitige Umstand, dass die Kinder des Mieters einen ...  > lesen

30.09.2025 · Nachricht aus Mietrecht kompakt · Wohnungseigentum

Heizungsanlage im Sondereigentumskeller ist zu dulden

Befindet sich in dem laut Teilungserklärung einem Eigentümer als Sondereigentum zugewiesenen Keller eine gemeinschaftliche Heizungsanlage, ist der Eigentümer jedenfalls aufgrund seiner Treue- und Rücksichtnahmepflichten so lange verpflichtet, die Heizungsanlage zu dulden, bis die Gemeinschaft eine alternative Heizmöglichkeit geschaffen hat. Auf die Frage der Sondereigentumsfähigkeit des Raums kommt es daher nicht an. Es dürfte aber viel dafür sprechen, die Frage der ...  > lesen

05.03.2024 · Fachbeitrag aus Abrechnung aktuell · Kinderzahnheilkunde

Fluoridlackanwendung bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr – zwei Abrechnungsbeispiele

Am 18.01.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Bindung der Fluoridlackanwendung (FLA) zur Zahnschmelzhärtung bei Kindern im Alter von 33 bis 72 Monaten an ein erhöhtes Kariesrisiko aufgehoben (AAZ 03/2024, Seite 4 ff.). Wie die FLA in Zusammenhang mit weiteren zahnärztlichen Leistungen in der entsprechenden Altersgruppe abzurechnen ist, veranschaulicht dieser Beitrag anhand zweier Beispiele.  > lesen

28.05.2026 · Fachbeitrag aus Praxis Internationale Steuerberatung · Aufdeckung stiller Reserven

BFH bestätigt passive Entstrickung bei DBA-Änderungen

In einem bemerkenswerten Urteil (BFH 19.11.25, I R 41/22, DStR 26, 775) hat sich der Erste Senat des BFH erstmals dezidiert mit der passiven Entstrickung im Betriebsvermögen befasst. Im Falle einer Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts aufgrund einer Änderung des DBA begründete der BFH seine Auslegung des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG mit einer Klarheit, die in dieser Deutlichkeit zwar erhofft, aber nicht unbedingt zu erwarten war. Angesichts zahlreicher geplanter DBA-Änderungen ist die ... > lesen