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· Fachbeitrag · Versicherungen

Anonyme Risikovoranfragen schützen vor Ablehnung

| Benötigen ältere Mandanten eine neue Versicherungspolice, kann dies problematisch sein. Liegen körperliche Einschränkungen, Vorerkrankungen oder psychotherapeutische Behandlungen vor, kann ein Antrag schnell abgelehnt werden. Weiteres Problem: Solche Ablehnungen werden auch in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) eingespeist. Wendet sich Ihr Mandant dann mit seinem Antrag an weitere Versicherungen, werden diese die erfolgte Ablehnung im System routinemäßig abrufen und den Antrag möglicherweise ebenfalls ablehnen. |

 

Empfehlenswert sind in diesen Fällen sogenannte anonymisierte Risikovoranfragen, bei denen der Versicherungsantrag zwar vollständig und lückenlos gestellt wird, sämtliche persönlichen Angaben jedoch ungenannt bleiben (Name, Geburtsdatum, Anschrift etc.) und der Mandant als Antragsteller nicht identifiziert wird.

 

Solche ein Antrag kann nicht selbst, sondern nur über einen Versicherungsberater oder -makler gestellt werden. Dieser sollte ausdrücklich auf den Wunsch der anonymen Anfrage hingewiesen werden. Passende Vermittler und Berater können Sie Ihrem Mandanten vorschlagen, aber auch den Bundesverband der Versicherungsberater (www.bvvb.de) nutzen. Empfehlen Sie Mandanten, die in Eigeninitiative einen Makler oder Berater wählen möchten, sich nach der Wahl mit einer Recherche im Vermittlerregister zu vergewissern, dass die Person dort eingetragen und damit zugelassen ist (www.vermittlerregister.org). Da eine einmalige Ablehnung einer Versicherung mehrere Jahre im HIS gespeichert wird, sollte auf diese Gefahr grundsätzlich hingewiesen werden (z.B. in einem Kanzleiaushang), da man in der Regel nicht weiß, ob und wann Mandanten Neuanträge oder Versicherungswechsel planen.

Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 151 | ID 42861991