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· Fachbeitrag · Rente & Steuer

Einnahmen aus Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

| Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente anzurechnen. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann das dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen (SG Mainz 27.11.15, S 15 R 389/13, Abruf-Nr. 146350 ). |

 

Der betroffene Rentner machte insbesondere geltend, dass es darauf ankomme, ob das Einkommen durch eine Tätigkeit erzielt wurde. Darunter könne man nicht Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage verstehen. Diese seien eher mit Erträgen aus einer Kapitalanlage vergleichbar.

 

Das SG sah das anders. Es betonte, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage Arbeitseinkommen im Sinne des Rentenrechts sind. Hierfür reicht es aus, dass der Rentner eine unternehmerische Stellung hat, die ihm die Einkünfte vermittelt. Dabei sei für die Höhe des Arbeitseinkommens der Einkommensteuerbescheid maßgeblich. Das Gesetz sehe eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Rentenversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung von Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens vor. Daher könne die Rentenversicherung die Zahlen des Finanzamts übernehmen.

 

Weiterführende Hinweise

  • Neues zum Steuerrecht für Rentner in 2016: Die 10 wichtigsten Punkte, SR 15, 210
  • Ehegatte im Pflegeheim: Splitting trotz neuem Lebenspartners? SR 15, 165
Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 20 | ID 43794900