Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Heimpflegebetreuung

Hospiz- und Palliativgesetz: Diese Leistungen verbessern sich

| Der Bundestag hat am 05.11.15 das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) beschlossen. Bessere Pflegeangebote, mehr Geld sowie ein Beratungsanspruch gehören zu den Neuerungen. |

 

 

Übersicht / Was sich verbessern wird

Palliativversorgung

  • Ambulante Palliativversorgung (AAPV) stärken, zusätzlich vergütete Leistungen für Versorgung, Qualifizierung und Vernetzung der Haus- und Fachärzte
  • Häusliche Krankenpflege verbessern, Leistungen konkreter benennen und für Pflegedienste abrechenbar machen
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in ländlichen Regionen ausbauen
  • Förderung von Palliativstationen in Krankenhäusern mit Zusatzentgelten

Hospize

  • Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize erhalten höhere Zuschüsse, Krankenkassen tragen künftig 95 % der zuschussfähigen Kosten.
  • Ambulante Hospizdienste: Zuschüsse berücksichtigen jetzt auch Sachkosten
  • Krankenhäuser können Hospizdienste mit Sterbebegleitungen beauftragen.
  • Pflegeheime:
    • verpflichtet zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten
    • Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten, die eine zusätzliche Vergütung erhalten.
    • Heimbewohner bei Vorsorgeplanung in der letzten Lebensphase beraten (Krankenkassen übernehmen Kosten).
 

 

PRAXISHINWEIS | Zu den Sachkosten zählen künftig auch die Fahrtkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter. Hierauf sollten Sie Mandanten hinweisen, die solche Ehrenämter ausüben. Informationen hierzu auf der Themenseite des BMG: www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/hospiz-und-palliativversorgung.html

 
Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 10 | ID 43761121