10.05.2021 · IWW-Abrufnummer 222247
Amtsgericht Bremen: Urteil vom 05.03.2021 – 9 C 321/20
Zahlt das Luftfahrtunternehmen nach Annullierung den Ticketpreis nach Abtretungsanzeige eines Fluggastrechteportals an den Fluggast als Zedenten zurück, tritt gegenüber dem Zessionar keine Erfüllungswirkung ein.
Das Luftfahrtunternehmen darf den Zugang der Abtretungsanzeige nicht ohne Weiteres mit Nichtwissen bestreiten.
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