18.04.2016 · IWW-Abrufnummer 185207
Schreiben vom 23.03.2016
Minijob-Newsletter vom 23. März 2016
Minijob-Newsletter - Nr. 03/2016 - 23. März 2016
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem heutigen Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:
Wichtig für Arbeitgeber: Bankverbindung der SEB AG fällt zum 30. April 2016 weg
Die SEB AG richtet ihre Infrastruktur auf neue Kundensegmente aus. Von dieser Neuausrichtung ist unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betroffen. Wir möchten Sie daher bitten, unser Konto bei der SEB AG, Essen (IBAN: DE03 3601 0111 1828 1412 00) für Überweisungen nur noch bis zum 30. April 2016 zu nutzen und stattdessen eine der anderen unten genannten Bankverbindungen zu nutzen.
Bank IBAN
Commerzbank AG, Cottbus DE86 1804 0000 0156 6066 00
Deutsche Bank AG, Cottbus DE60 1207 0000 0511 0382 00
Landesbank Hessen-Thüringen DE17 3005 0000 0000 6666 44
Alternativ steht Ihnen auch das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Sollten Sie sich für diese einfache Art der Beitragszahlung entscheiden, nutzen Sie unser SEPA-Basislastschriftmandat.
Neuer Erklärfilm der Minijob-Zentrale über haushaltsnahe Dienstleistungen
Gerade bei Stress im Beruf oder im Haushalt mit kleinen Kindern greifen viele Privathaushalte auf die Hilfe von Haushaltsjobbern zurück. Unsere Stellenbörse für haushaltsnahe Dienstleistungen www.haushaltsjob-boerse.de kann Familien helfen, einen passenden Haushaltsjobber zu finden. Welche Arbeiten genau zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen erklärt der neue Film der Minijob-Zentrale.
Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausschluss vom Haushaltsscheck-Verfahren
Beschäftigt eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern einen Minijobber, kann dieser nicht über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blog >> zum Blog
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem heutigen Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:
Wichtig für Arbeitgeber: Bankverbindung der SEB AG fällt zum 30. April 2016 weg
Die SEB AG richtet ihre Infrastruktur auf neue Kundensegmente aus. Von dieser Neuausrichtung ist unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betroffen. Wir möchten Sie daher bitten, unser Konto bei der SEB AG, Essen (IBAN: DE03 3601 0111 1828 1412 00) für Überweisungen nur noch bis zum 30. April 2016 zu nutzen und stattdessen eine der anderen unten genannten Bankverbindungen zu nutzen.
Bank IBAN
Commerzbank AG, Cottbus DE86 1804 0000 0156 6066 00
Deutsche Bank AG, Cottbus DE60 1207 0000 0511 0382 00
Landesbank Hessen-Thüringen DE17 3005 0000 0000 6666 44
Alternativ steht Ihnen auch das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Sollten Sie sich für diese einfache Art der Beitragszahlung entscheiden, nutzen Sie unser SEPA-Basislastschriftmandat.
Neuer Erklärfilm der Minijob-Zentrale über haushaltsnahe Dienstleistungen
Gerade bei Stress im Beruf oder im Haushalt mit kleinen Kindern greifen viele Privathaushalte auf die Hilfe von Haushaltsjobbern zurück. Unsere Stellenbörse für haushaltsnahe Dienstleistungen www.haushaltsjob-boerse.de kann Familien helfen, einen passenden Haushaltsjobber zu finden. Welche Arbeiten genau zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen erklärt der neue Film der Minijob-Zentrale.
Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausschluss vom Haushaltsscheck-Verfahren
Beschäftigt eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern einen Minijobber, kann dieser nicht über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blog >> zum Blog