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So bekommt man Zusatzleistungen und Pflegefortbildung

| Mein Vater ist pflegebedürftig und besitzt Pflegestufe 2. Meine Familie hat sich entschlossen, seine Pflege selbst zu Hause zu übernehmen. Wir erhalten insoweit Pflegegeld von der Pflegekasse. Wir haben aber festgestellt, dass wir viele Ausgaben haben, die wir mit dem Pflegegeld nicht finanzieren können. Außerdem wären wir an einem Pflegekurs interessiert, da wir ja keine professionellen Pflegekräfte sind. Was haben wir für Möglichkeiten? |

 

Anerkannte Pflegebedürftige, die eine Pflegestufe zuerkannt bekommen haben, erhalten Leistungen aus der Pflegekasse. Soweit die Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden, erhalten sie Pflegegeld, soweit sie in Pflegeeinrichtungen gepflegt werden, Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen richten sich jeweils nach der Pflegestufe.

 

Darüber hinaus besteht bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen, auf Antrag zu gewährenden, Entlastungsbetrag von monatlich 125 EUR für Leistungen wie Alltagsbegleitung, Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle. Es existiert ein Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen und der privaten Kassen, der die Hilfsmittel aufführt, bei denen ein Erstattungsanspruch besteht. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen können 40 EUR pro Monat in Anspruch genommen werden. Erforderlich ist allerdings jeweils ein Antrag bei der Pflegekasse.

 

Möglich ist auch die Teilnahme an kostenlosen Pflegekursen, bei denen pflegende Angehörige z. B. Informationen zur Körperpflege und Ernährung der Betroffenen erhalten. Hier ist auch der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen möglich und sinnvoll.

Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 111 | ID 45333364