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· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

Hospiz- und Palliativversorgung wird verbessert

| Auf Grundlage eines Ende 2014 entwickelten Eckpunktepapiers soll noch 2015 ein Gesetz beschlossen werden, das die Versorgung sterbenskranker Menschen verbessert. In ganz Deutschland soll ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot geschaffen werden. Die noch lückenhafte Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen, auch im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), soll beseitigt werden. |

 

Ziel ist die Weiterentwicklung einer vernetzten, kooperativen Betreuung und Versorgung, bei der professionelle und ehrenamtliche Betreuung und Versorgung zusammengehen. Der Hospiz- und Palliativgedanke soll in der Regelversorgung stärker verankert werden. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) soll weiter gestärkt und die vertragliche Gestaltung bei SAPV-Versorgungen vereinfacht werden. Vorgesehen sind weiterhin die Verbesserung der finanziellen Ausstattung stationärer Hospize, der Krankenkassen-Zuschuss bei Hospizpflege für Erwachsende wird von 90 Prozent auf 95 Prozent angehoben (Eckpunkte im Volltext, http://www.iww.de/sl1610).

 

Seit Juli 2013 unterstützt das Forum Hospiz- und Palliativversorgung des Bundesgesundheitsministeriums Ausbau und Diskussion um die Entwicklungen in Hospizkultur und Palliativversorgung sowie die Vernetzung der verschiedenen Akteure. Es tritt ca. zweimal jährlich zusammen.

 

Praxishinweis/Weiterführender Hinweis

  • Zur Unterscheidung der allgemeinen ambulanten (AAPV) und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), Noe, SR 13, 50).
Quelle: Ausgabe 04 / 2015 | Seite 55 | ID 43273605