· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z
| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z ‒ sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |
Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung |
Krankenversicherung |
Krankentagegeldversicherung: Ende bei Bezug von Altersruhegeld eines Versorgungswerks Der Bezug von Altersruhegeld eines berufsständischen Versorgungswerks der Zahnärztekammer führt nach § 15 Abs. 1 Buchst. c MB/KT 2009 dazu, dass das Versicherungsverhältnis in der Krankentagegeldversicherung wegen des Bezugs von Altersrente endet (OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020, Az. 11 U 150/17, Abruf-Nr. 215414). |
Anzeigepflichtverletzung bei Gesundheitsfragen Sehen die Gesundheitsfragen des Versicherers bei einer umfassenden Frage nach chronischen Krankheiten als Antwortmöglichkeiten nur „ja“ oder „nein“ vor, reicht es aus, wenn der VN das Kästchen „ja“ ankreuzt, ohne die Erkrankungen zu konkretisieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Formular keine Zusatzfrage und keinen freien Raum für eine Erläuterung enthält. Füllt der VN neben dem Antrag eine „Zusatzerklärung Gelenkbeschwerden“ aus, lässt dies nicht den Schluss zu, dass er daneben an keiner anderen chronischen Krankheit leidet, wenn alle Fragen zu den Gelenkbeschwerden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 28.01.2020, Az. 9 U 13/18, Abruf-Nr. 215446). |
Lebensversicherung |
Rückabwicklung eines LV-Vertrags: Berechnung der herauszugebenden Nutzungen Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a. F. kann der Anspruch des VN auf Herausgabe von Nutzungen aus Verwaltungskostenanteilen nicht anhand der Eigenkapitalrendite des Versicherers berechnet werden (BGH, Urteil vom 29.04.2020, Az. IV ZR 5/19, Abruf-Nr. 215716). |
Rückabwicklung eines LV-Vertrags: Widerruf nicht treuwidrig bei Abschluss weiterer Versicherungen Der Abschluss weiterer Lebens- und Rentenversicherungen bei demselben Versicherer und eine eventuell in diesem Verhalten zum Ausdruck kommende allgemeine Zufriedenheit mit dessen Produkten stellt für sich allein keinen gravierenden Umstand dar, der den späteren Widerspruch nach § 5a VVG a. F. eines unrichtig belehrten VN als treuwidrig erscheinen ließe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2019, Az. 12 U 78/18, Abruf-Nr. 211900). |
Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Sachversicherung |
Hausratversicherung |
Begrenzung des Raubtatbestands in Bedingungen wirksam
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Kfz-Versicherung |
Keine Verpflichtung des Geschädigten eines Verkehrsunfalls zur Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung Wenn der unfallgegnerische Haftpflichtversicherer viel Zeit braucht, um die Haftungslage zu klären und der Geschädigte ihn im Sinne der Warnpflicht informiert hat, dass er die Schadenbeseitigung nicht vorfinanzieren kann, muss der Versicherer den Ausfallschaden (hier 105 Tage) tragen. Der Geschädigte muss nicht zur Entlastung des Unfallgegners seine Vollkasko in Anspruch nehmen. Kredit muss er nur im Ausnahmefall aufnehmen, nämlich wenn die Rückzahlungsraten ihn nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse belasten (OLG Brandenburg, Urteil vom 27.02.2020, Az. 12 U 86/18, Abruf-Nr. 215658). |
Autovermieter müssen sich an Kaskoversicherung orientieren
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Ausfallschaden: Kombi aus Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung Nimmt der Geschädigte zunächst einen Mietwagen, gibt er den zwischenzeitlich wieder ab und nimmt er dann wieder einen Mietwagen, kann für die Zeit zwischen den Mietwagennutzungen nicht auf einen fehlenden Nutzungswillen geschlossen werden. Denn zum einen ist der Nutzungswille eines privaten Fahrzeugnutzers zu vermuten und zum anderen hat der Geschädigte ein Wahlrecht (LG Görlitz, Urteil vom 13.05.2020, Az. 1 O 75/19, Abruf-Nr. 215751). |
Reparaturkosten: Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig Fordert der gegnerische Haftpflichtversicherer einen Reparaturablaufplan an, muss er die dafür entstehenden Kosten als Schadenersatz erstatten (LG Görlitz, Urteil vom 13.05.2020, Az. 1 O 75/19, Abruf-Nr. 215751). |
Offenbarter Altschaden außerhalb des Schadenbereichs Hat das beschädigte Fahrzeug einen unreparierten Altschaden außerhalb des aktuellen Schadenbereichs, auf den zudem noch im Schadengutachten hingewiesen wurde, kann der Versicherer nicht mit Hinweis darauf die Ersatzleistung für den neuen Schaden verweigern (LG Berlin, Beschluss vom 03.09.2019, Az. 54 S 33/19, Abruf-Nr. 214828 in Verbindung mit AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.01.2019, Az. 10 C 3030/18, Abruf-Nr. 214829). |
Auch die Werkstatt darf sich auf das Gutachten verlassen Erteilt der Geschädigte den Reparaturauftrag auf der Grundlage eines Schadengutachtens mit der Maßgabe, gemäß Gutachten zu reparieren, darf sich auch die Werkstatt auf das Gutachten verlassen. Sie hat keine Pflicht, eigene Prüfungen anzustellen oder den Geschädigten zu beraten (AG Kronach, Urteil vom 05.03.2020, Az. 2 C 10/20, Abruf-Nr. 214684). |
Reparaturkosten: Kosten für Reparaturablaufplan erstattungspflichtig Die Kosten für einen Reparaturablaufplan sind erstattungspflichtig. Fordert der Versicherer ein solches Dokument an, kann er nicht davon ausgehen, dass das eine kostenlose Nebenleistung ist (AG Bonn, Urteil vom 20.02.2020, Az. 114 C 477/19, Abruf-Nr. 214498). |
Kein Neu-für-alt-Abzug für Motorradhelm Wegen der überragenden Anforderungen an die Sicherheit ist bei einem unfallbeschädigten Motorradhelm der Neupreis zu entschädigten. Bei der sonstigen Motorradschutzkleidung ist allerdings nur der Zeitwert anzusetzen (AG Waiblingen, Urteil vom 21.01.2020, Az. 7 C 927/19, Abruf-Nr. 214496). |
Wohngebäudeversicherung |
Der Boden des Grundstücks kann auch zum versicherten Gebäude gehören Zum Begriff des Gebäudes ‒ und damit zur versicherten Sache in der Gebäudeversicherung ‒ gehört auch der Boden des Grundstücks, soweit er notwendige Bedingung für die Standsicherheit des Gebäudes ist. Sind die Fundamente eines Gebäudes nach einem Erdrutsch nicht mehr standsicher, hat die Gebäudeversicherung auch die Kosten für die Wiederherstellung der Böschung zu ersetzen, soweit dies für die Standsicherheit der Fundamente notwendig ist. Im Übrigen sind die Kosten der Wiederherstellung der Böschung gleichzeitig „notwendige Reparaturkosten“ für die Instandsetzung der Gebäudekonstruktion, wenn diese Arbeiten sich als notwendige Vorarbeiten für die Instandsetzung der abgerutschten Wände des Gebäudes darstellen (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 01.10.2019, Az. 9 U 137/17, Abruf-Nr. 215240). |
Weiterführender Hinweis
- Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf wvv.iww.de. Geben Sie dazu in den Suchschlitz (oben rechts auf der Website) die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.