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09.04.2010 | Pensionszusage

bAV für Führungskräfte: Leistungsorientierte versus beitragsorientierte Pensionszusage

von Gudrun Bauer, IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme AG, Zorneding

Die Pensionszusage ist die wichtigste und variabelste Form der betrieblichen Altersversorgung für Führungskräfte, wie Gesellschafter/Geschäftsführer von GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft. Die traditionelle Leistungszusage bürdet dem Unternehmen allerdings auch unkalkulierbare Finanzierungsrisiken auf. Deshalb stellt der folgende Beitrag eine Alternative vor - die „beitragsorientierte Leistungszusage“.  

Die traditionelle Rentenzusage enthält Finanzierungsrisiken

Traditionell sind Pensionszusagen als Leistungszusage konzipiert. Bei Eintritt des Versorgungsfalls wird eine bestimmte Leistung in Form einer Alters-, Invaliden- und Ehegattenrente versprochen. Die Höhe der Leistung ist klar definiert, die Kosten dafür sind aber nicht bekannt. In der Praxis gibt es unterschiedliche Modelle:  

 

  • Festbeträge: Hier wird zum Beispiel eine Rente von 3.000 Euro pro Monat ab dem 65. Lebensjahr zugesagt.
  • Dynamische Steigerung: Dieser Festbetrag wird noch um eine dynamische Steigerung während der Anwartschaft ergänzt.
  • Entgeltabhängige Zusage wie zum Beispiel: „Die Rente zum 65. Lebensjahr beträgt 60 Prozent des letzten Gehalts.“

 

Diese Modelle haben für Versorgungsberechtigte den Vorteil, dass sie die Höhe ihrer betrieblichen Altersversorgung relativ genau kennen. Das Unternehmen/der Arbeitgeber dagegen hat den Nachteil, dass bei einer solchen Zusage keinerlei Kalkulationssicherheit besteht. Deswegen sind in der Praxis viele Pensionszusagen unterfinanziert.  

 

Klassische Rückdeckungsmodelle

Zur Absicherung von leistungsorientierten Pensionszusagen gibt es eine Reihe von - klassischen - Rückdeckungsmodellen, die sich wiederum in Renten- und Kapitalrückdeckungsmodelle aufgliedern.  

Rentenrückdeckungsmodelle  

1.  

Rückdeckung auf Basis von Garantiewerten einer Rentenversicherung  

Die Höhe der Rente aus der Rückdeckungsversicherung wird so bemessen, dass die garantierte Versicherungsleistung den zugesagten Leistungen der Pensionszusage entspricht. Die anfallenden Überschüsse während der Anwartschaftsphase werden mit den Beiträgen verrechnet. Dies gilt im Übrigen für alle Rentenverpflichtungen mit kongruenten Rentenrückdeckungsversicherungen während des Rentenbezugs.  

 

  • Vorteil: Es gibt keinerlei Nachfinanzierungsrisiken.

 

  • Nachteil: In den ersten Jahren ist die Beitragsbelastung durch das System der Verrechnung der Überschussanteile sehr hoch. Steuerlich ist in den späteren Jahren und während der gesamten Rentenbezugszeit der Aktivwert der Rentenversicherung höher als die steuerlich maßgebende Pensionsrückstellung gemäß § 6a EStG.

2.  

Rückdeckung auf Basis von Überschusswerten einer Rentenversicherung  

Die Höhe der Rente aus der Rückdeckungsversicherung wird so bemessen, dass sie zu Rentenbeginn unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Überschussbeteiligung die Höhe der zugesagten Rente erreicht.  

 

  • Vorteil: Die Beitragsbelastung in den Anfangsjahren ist niedriger.

 

  • Nachteil: Bei Rentenbeginn sind Deckungslücken möglich, wenn die Höhe der Überschussbeteiligung niedriger ausfällt als geplant.

Kapitalrückdeckungsmodelle  

1.  

Rückdeckung auf Basis eines Anschlussbeitrags für Rentenversicherung  

Die Kapitalrückdeckungsversicherung wird so bemessen, dass bei Rentenübergang aus der Versicherung der Einmalbeitrag für eine beginnende Rentenversicherung finanziert werden kann.  

 

  • Vorteil: Die Risikoabsicherung für die Hinterbliebenenversorgung ist gut integrierbar.

 

  • Nachteil: Durch die Berücksichtigung von voraussichtlichen Überschussanteilen können bei Rentenübergang Deckungslücken auftreten, wenn die Überschussbeteiligung geringer als geplant ausfällt. Da die Anschlussrente auf Basis der bei Abschluss gültigen Tarife kalkuliert wird, kann es durch neue Tarife zu Deckungslücken kommen und ein höherer Kapitalbedarf für die Anschlussrente erforderlich sein.

2.  

Rückdeckung auf Basis der steuerlich anerkannten Heubeck Tafel  

Die Rückdeckung auf Basis der steuerlich anerkannten Heubeck Tafel ist die in der Praxis gebräuchlichste Methode. Es wird eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, deren Ablaufleistung in der Höhe so bemessen wird, dass die steuerliche Pensionsrückstellung zum Pensionsalter erreicht wird. Die Rückdeckungsversicherung kann mit Zusatzversicherungen für Berufsunfähigkeit und für den Todesfall ausgestattet werden, sodass die vorzeitigen Risiken abgedeckt sind. Das war in der Vergangenheit die „Standardlösung“.  

 

Wichtig: Dies hat erfahrungsgemäß zu größeren Deckungslücken geführt. Denn erstens wurden die bei Abschluss des Vertrags angenommenen Überschussanteile häufig nicht erreicht. Und zweitens wurden meistens seit Beginn des Vertrags neue Sterbetafeln für den Kapitalbedarf zum Pensionsalter zugrunde gelegt, was regelmäßig zu einem höheren Kapitalbedarf geführt hat.  

 

  • Vorteil: Steuerliche Anerkennung.
  • Nachteil: Größere Deckungslücken sind vorprogrammiert.
 

Alternative Rückdeckungsmodelle

Will das Unternehmen die Pensionszusage nicht über eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung rückdecken, kann das Versorgungskapital auch ganz oder teilweise über alternative Kapitalanlagen wie Investmentfonds oder geschlossene Fonds bereitgestellt werden. Hier sollte aber parallel noch eine Risikoversicherung abgeschlossen werden, um die Risiken vorzeitiger Versorgungsfälle abzudecken.  

 

  • Rückdeckung über Investmentfonds: Soll das Versorgungskapital über Investmentfonds (Aktien-, Renten-, offene Immobilienfonds) bereitgestellt werden, sind die jährlichen Fondsdotierungen so bemessen, dass zum Pensionsalter das Alterskapital bereitgestellt werden kann. Dabei wird ein linearer Wertzuwachs des Fonds unterstellt, der jedoch nicht garantiert werden kann.

 

  • Rückdeckung über geschlossene Fonds: Werden zur Rückdeckung geschlossene Fonds (zum Beispiel Immobilienfonds, Schifffonds, oder private-Equity-Fonds) eingesetzt, machen Abschreibungen bzw. Verlustzuweisungen die Anlage häufig auch noch steuerlich attraktiv. Im Bereich der geschlossenen Fonds gibt es inzwischen auch thesaurierende Fonds, deren Ausschüttungen erst nach einer bestimmten Ansparphase, beispielsweise nach 15 Jahren beginnen. Die zu erwartende Ausschüttungen können Ansparbeiträge eines weiteren in das Rückdeckungskonzept integrierten Fonds bedienen. Sie können aber auch bei Erreichen der Altersgrenze zur Finanzierung der Altersrente herangezogen werden.

Beitragsorientierte Leistungszusagen

Wir haben es am Anfang des Beitrags schon erwähnt, dass wir beitragsorientierte Leistungszusagen gegenüber klassischen Leistungszusagen favorisieren. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, während der Anwartschaft einen bestimmten Versorgungsbeitrag für einen bestimmten Zeitraum - oder auch einmalig - zu entrichten. Der Rückdeckungsmechanismus funktioniert also quasi umgekehrt wie bei der klassischen Leistungszusage. Der große Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er dadurch Planungs- und Kalkulationssicherheit gewinnt. Es gibt zwei Finanzierungsmodelle:  

 

1. Einzahlung auf Versorgungskonto

Für den versorgungsberechtigten Mitarbeiter wird ein (fiktives) Versorgungskonto geführt. Darauf wird während der Beitragszeit das Versorgungskapital angesammelt. Das Versorgungskonto kann mit einem festen Zins oder durch freiwillige Werterhöhung des Unternehmens (zum Beispiel entsprechend einer Kapitalanlage) angepasst werden.  

 

Die Zahlung der Versorgungsbeiträge kann einmalig, jährlich wiederkehrend, oder für einen festen Zeitraum vereinbart werden. Die eingezahlten Versorgungsbeiträge können in den unterschiedlichsten Anlageformen angelegt werden, zum Beispiel Aktien- oder Rentenfonds, Wertpapiere oder Geldmarktanlagen.  

 

Tritt der Leistungsfall ein, wird die Versorgungsleistung vollständig aus dem Versorgungskonto finanziert. Das Versorgungskonto wird entweder verrentet oder die aufgelaufene Summe wird als Kapitalleistung ausbezahlt. Zur beitragsorientierten Zusage gehört deshalb immer eine Berechnungsvorschrift, nach welcher aus der Höhe des Versorgungskontos die Leistungen ermittelt werden.  

 

Bei einer Entgeltumwandlung sollte nicht nur der Betrag des Versorgungskontos zur Verfügung gestellt werden, der durch den fest zugesagten Zins ermittelt wurde, sondern mindestens der Betrag, der durch die Kapitalanlage tatsächlich erzielt wurde.  

 

Wichtig: Die Verrentungsfaktoren sind so zu bemessen, dass aus dem vorhandenen Kapital eine lebenslang zahlbare Rente finanzierbar ist. Die Rentenleistungen sind so zu bemessen, dass eine ausreichende Deckung durch das Versorgungskonto gewährleistet ist. Die Leistungshöhe der Pensionszusage wird aus dem Verlauf des Versorgungskontos ermittelt.  

 

Unser Tipp: Diese Zusageform eignet sich besonders, wenn die Zahlung von variablen oder einmaligen Versorgungsbeiträgen gewünscht ist.  

 

2. Einzahlung in eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung

Alternativ kann der festgelegte Beitrag auch in eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung eingezahlt werden. Wird in eine Rentenversicherung einbezahlt, ergibt sich die Leistung aus den Ablaufwerten der Rentenversicherung und die Zusage erfolgt in der gleichen Höhe. Bei fest vereinbarten Prämien geht die Variabilität der Einzahlung verloren.  

Umwandlung von Tantiemen in Altersversorgung

Ein wichtiger Anwendungsfall für die beitragsorientierte Leistungszusage ist die Umwandlung einer Tantiemezahlung in eine betriebliche Altersversorgung. Wird die Tantieme als Versorgungsbeitrag auf ein Versorgungskonto mit Investmentfonds einbezahlt, ergibt sich nach der zugrunde liegenden Mindestverzinsungsvorschrift ein Wert zum Pensionsalter, aus dem dann ein Rentenbaustein ermittelt werden kann. So führt jede Tantieme zu einem (unterschiedlich hohen) Rentenbaustein.  

Vor- und Nachteile der beitragsorientierten Leistungszusage

Der große Vorteil dieser Zusageform besteht darin, dass sie sich nach der Finanzierung richtet. Dabei ist größte Flexibilität möglich. Beim Ausscheiden aus der Firma - gleich aus welchem Grund - reduziert sich die Leistung aus der Pensionszusage auf die Leistung aus den angesparten Deckungsmitteln. Das Nachfinanzierungsrisiko ist minimiert.  

 

Dieser Vorteil wirkt sich besondere beim Verkauf des Unternehmens aus: Da der Versorgungsbetrag bekannt ist und weitere Risiken minimiert sind, gibt es seitens des Käufers weniger Bedenken als bei klassischen Leistungszusagen. Weil Käufer aber wegen der gefürchteten unkalkulierbaren Finanzierungsrisiken manchmal keinerlei Pensionszusagen in der Firma wünschen, sollten die Deckungsmittel des Versorgungskontos ausreichen, um die Versorgung auf einen externen Versorgungsträger zu übertragen.  

 

Ein Nachteil dieser Zusageform ist, dass die zu bildende Erstrückstellung in der Steuerbilanz regelmäßig geringer ist als bei einer klassischen Leistungszusage.  

 

Quelle: Seite 68 | ID 134889