· Fachbeitrag · EBM 2018
Wirtschaftlichkeitsbonus: So berechnen Sie ihn
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach, www.vita-lco.de
| Die mathematischen Grundzüge zur Berechnung des individuellen Laborbonus sind nicht unbedingt einfach zu erkennen. Da es aber letztendlich darum geht, den Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) zu errechnen und ggf. das eigene Anforderungsverhalten bezüglich der Laboranalysen anzupassen, ist es wichtig, den Laborbonus individuell berechnen zu können. Bei geschickter Beobachtung und Lenkung der Labordiagnostik lässt sich nämlich der Praxisgewinn über die Höhe des WiBo steigern. |
Berechnungsgrundlage umfassend geändert
Der Wirtschaftlichkeitsbonus ist im vertragsärztlichen Versorgungsbereich das, was vom einstigen ärztlichen Honorar für das Labor übrig geblieben ist. Im Grunde versteckt sich in diesem Bonus bzw. in der Art der Berechnung dieses Bonus auch gleich der Sanktionsmechanismus für vermeintlich unwirtschaftliche Laborleistungen. Es lohnt also, sich mit dem Labor-WiBo genauer auseinanderzusetzen, dessen Berechnungsgrundlage umfassend geändert wurde.
Die Systematik zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit im Labor wurde derjenigen der Überprüfung der gesamten Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Vertragsarzttätigkeit angeglichen, es handelt sich jetzt um eine Durchschnittsprüfung: Der arztpraxisspezifische Fallwert (APF) der Praxis wird ins Verhältnis zum Wert des Fachgruppendurchschnitts, genauer gesagt zum arztgruppenspezifischen Fallwert (AGF), gesetzt. Der APF berechnet sich aus den Gesamtlaborkosten dividiert durch die Zahl der relevanten Behandlungsfälle (BHF).
Relevante BHF sind alle Fälle, in denen mindestens eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale abgerechnet wird, im Grunde also die schon bekannten „kurativ-ambulanten Fälle“. Das Ergebnis ist der „arztpraxisspezifische Fallwert“ (APF). Dieser wird mit den begrenzenden Fallwerten der Arztgruppe verglichen. Diese Fallwerte der Arztgruppe werden als Arztgruppenspezifische Fallwerte (AGF) bezeichnet. Für diese arztgruppenspezifischen Fallwerte wird durch die Einführung eines „oberen begrenzenden fachgruppenspezifischen Fallwerts“ (oAGF) und eines „unteren begrenzenden fachgruppenspezifischen Fallwerts“ (uAGF) ein Honorarbereich gebildet. oAGF und uAGF sind, basierend auf den Daten von 2015, festgelegte Werte und im EBM nachzuschlagen. Die Eurobeträge betragen für den hausärztlichen Versorgungsbereich für den oAGF = 3,80 bzw. für den uAGF = 1,60 Euro.
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oAGF ‒ APF | = WF | |
oAGF ‒ uAGF |
Durch diese Berechnungsart wird ein Wirtschaftlichkeitsfaktor zwischen 1 und 0 gebildet. Dieser Faktor bestimmt, ob es zur Auszahlung eines Laborwirtschaftlichkeitsbonus kommt bzw. wie hoch dieser ausfällt.
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Hausärztlicher Versorgungsbereich | Punkte alt | Punkte neu |
Wirtschaftlichkeitsbonus | 17 | 19 |
Begrenzende Fallwerte ersetzen Laborbudget | Euro | |
Oberer Fallwert (oAGF) | ‒ | 3,80 |
Unterer Fallwert (uAGF) | ‒ | 1,60 |
Für die Berechnung des APF werden die Fallzahl und die gesamten Laborkosten der Praxis benötigt. Zu den Laborkosten gehören alle Laborleistungen nach den Abschnitten 32.2 und 32.3 EBM, die von Laborgemeinschaften bezogen (Formular 10A), als Auftragsleistung überwiesen (Formular 10) und/oder selbst durchgeführt wurden. Die Gesamtlaborkosten werden durch die Zahl der BHF (= alle BHF, in denen mindestens eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der EBM-Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16, 17, 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abgerechnet wurde) dividiert. Das Ergebnis ist dann der APF.
So berechnen Sie Ihren individuellen Laborbonus
Zur Berechnung benötigen Sie: Die Fallzahl der Praxis im entsprechenden Quartal, die gesamten Laborkosten, den uAGF und den oAGF sowie den APF. Mit der Berechnung Ihres individuellen Wirtschaftlichkeitsfaktors können Sie die Höhe Ihres Wirtschaftlichkeitsbonus errechnen und haben so die Möglichkeit, über den Umfang Ihrer Laboranalytik Ihre Laborkosten zu steuern, um sich so Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus zu sichern.
In Tabelle 2 finden sich für verschiedene Laborkosten einer Hausarztpraxis mit 1.000 Fällen Beispielrechnungen. In der zweiten Zeile ergibt sich bei Laborkosten von 1.550 Euro der Faktor 1, was zur vollen Auszahlung des Bonus führt (1.000 Fälle multipliziert mit dem Bonus für den hausärztlichen Versorgungsbereich i. H. v. 2,02 Euro). In den Spalten 3, 4 und 5 ergibt sich eine anteilige Auszahlung des Bonus entsprechend dem errechneten Wirtschaftlichkeitsfaktor. In der sechsten Zeile ergibt sich bei den hohen Laborkosten von 3.810 Euro ein WF von 0,0, weshalb kein Bonus ausgezahlt wird.
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Fallzahl | Laborkosten/Betrag in Euro | APF/Betrag in Euro | uAGF/Betrag in Euro | oAGF/ Betrag in Euro | WFoAGF ‒ APFoAGHF ‒ uAGF | Bonus/Betrag in Euro | |
1.000 | 1.550 | 1,55 | 1,60 | 3,80 | 1,01 | 2.020,00 | Bonus voll ausgezahlt |
1.000 | 1.650 | 1,65 | 1,60 | 3,80 | 0,97 | 1.970,00 | Bonus jeweils anteilig ausgezahlt |
1.000 | 2.130 | 2,13 | 1,60 | 3,80 | 0,76 | 1.535,20 | |
1.000 | 2.780 | 2,78 | 1,60 | 3,80 | 0,46 | 929,20 | |
1.000 | 3.810 | 3,81 | 1,60 | 3,80 | 0,00 | 0,00 | Kein Bonus |