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· Fachbeitrag · BWA-Mindestanalyse

Seit 50 Jahren regiert die Standard-BWA - Die Zeit ist reif für mehr!

von Prof. Dr. Peter Knief, Köln

| § 238 HGB erwartet eine Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Das umfasst bei richtigem Verständnis zum einen die Ertragslage, zum anderen die Lage des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals. Dies impliziert, dass eine betriebswirtschaftliche Auswertung sowohl die GuV-Daten wie auch die Bestandsdaten abfragt. Die in der Praxis etablierte DATEV-Standard BWA Nr. 1 wird dieser Aufgabe nicht gerecht. Sie bietet lediglich eine statistische und unvollständige Abfrage von Erlös- und Aufwandskonten des Rechnungswesens. Die Tage der 50 Jahre alten Standard-BWA scheinen gezählt. |

1. Warum ist gerade jetzt die Zeit reif?

Es gibt zurzeit eine Reihe von Gesetzes- und Verwaltungsvorhaben, die in ihren Verwaltungsvorschriften den bisher nicht scharf definierten Begriff „Betriebswirtschaftliche Auswertung“ gebrauchen. Leider wird in keiner dieser Vorschriften exakt formuliert, was für eine BWA für den jeweiligen Gesetzeszweck benötigt wird. Allen gemein ist lediglich die Forderung nach „Betriebswirtschaftlichen Auswertungen“. Man scheint der Annahme zu sein, diese Forderung sei ausreichend - ist sie aber nicht!

 

In folgenden Vorhaben wird lediglich auf den Begriff „Betriebswirtschaftliche Auswertung“ gesetzt:

 

  • BAFA: Forderung einer BWA als Unterlage zur Ermittlung der Wertschöpfung gem. § 64 Abs. 6 EEG 2014.
  • BaFin: Forderung einer BWA als Unterlage zur Kreditprüfung gem. § 18 KWG
  • Bundesbank: Zur Feststellung der Bundesbankfähigkeit kann auch eine betriebswirtschaftliche Auswertung herangezogen werden (CoCAS).
  • EG-Rl 2004/18: Bei öffentlichen Ausschreibungen zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage ist auch eine betriebswirtschaftliche Auswertung heranzuziehen.
  • IDW PS 480 vom 28.11.14: Forderung nach „vergangenheitsorientierten Finanzinformationen“.
  • IDW PS 490 vom 28.11.14: Forderung einer „vergangenheitsorientierten Finanzaufstellung“.

 

Ohne hier auf die einzelnen Vorschriften einzugehen, muss aber herausgestellt werden, dass die einzelnen sehr verschiedenen Gesetzeszwecke kaum mit einer einzigen einheitlichen, dazu noch stark verdichteten Standard-BWA beantwortet werden können. Dem müssen sich die BWA anbietenden Rechenzentren stellen. Die Erweiterung des Angebots ist durchaus zumutbar. Das Angebot wäre nachfragegerecht und wirtschaftlich tragbar.

 

Beachten Sie | Der Verfasser hat am 28.9.16 der Bund-Länder-Konferenz beim Bundesfinanzminister folgende BWA vorgestellt: Die BWA SLY, die BWA FiDeStAn sowie die BWA MINDESTANALYSE.

 

Eine „BWA MINDESTANALYSE“ könnte der erste Schritt sein, die Vorstellungen der entsprechenden öffentlichen Hände zu erfüllen.

2. Industrie 4.0

Studiert man die Vorstellungen zu „Industrie 4.0“, so ist die Frage erlaubt, in welchem Maße ein Bezug hergestellt werden muss zu betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Die Problematik „Industrie 4.0“ wird in der Praxis der Steuerberater noch weitgehend verkannt. Der Verfasser ist der Ansicht, dass auch betriebswirtschaftliche Auswertungen - so sie intelligent sind, digital das Rechnungswesen automatisch komprimieren und somit eine intelligente Dienstleistung darstellen - mit der Thematik „Industrie 4.0“ gleichzeitig bearbeitet werden müssen. Auch dieses Zukunfts-Projekt ist gekennzeichnet durch eine starke Individualisierung und deren Einbindung in den Geschäftsverlauf des Unternehmens.

3. Wettbewerbsfähigkeit und Visionen

Wettbewerbsfähig bleibt als Berater,

  • wer innovativ ist und jede Innovation prüft und nach Möglichkeit anwendet,
  • wer individuelle Interessen seiner Kundschaft befriedigen will,
  • wer die in Deutschland stark standardisierten Betrachtungen ersetzen will und kann.

 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es einer Überarbeitung der Standard-BWA. Die im Folgenden näher erläuterte BWA MINDESTANALYSE ist einfach und trotzdem ein wesentlicher Fortschritt. Sie erfüllt die Forderungen des § 238 HGB, einem sachverständigen Dritten einen Überblick über die wirtschaftliche Lage vermitteln zu können. Das kann eine Standard-BWA nun gerade nicht.

 

Würde die Finanzverwaltung Betriebswirtschaftliche Auswertungen aus der Sicht des Beraters „übernehmen“, so könnten gerade bei den KMU erhebliche Kosten gespart werden; gut konzipierte BWA bieten in der Zeitreihendarstellung auch der Finanzverwaltung gute Analysemöglichkeiten. Hier sind Synergieeffekte aufzuspüren und darzustellen.

 

Der Verfasser verhehlt nicht seine Auffassung, dass die vielfach „überbetonte“ Beschäftigung mit den GoBD 2015 als wesentliches Thema der AO und im Sinne der SRP (Summarischen Risikoprüfung) erheblich abgelenkt hat von der Entwicklung der betriebswirtschaftlichen Analyse, der sich auch die Finanzverwaltung im Rahmen der Betriebsprüfung nicht entziehen kann, darf und wird.

 

Nicht zuletzt brauchen gerade die KMU Best-Practice-Modelle. Zum einen benötigen sie diese im Rahmen der SRP, zum anderen für die zukünftige Ausgestaltung und Formulierung eines mittelständisch orientierten Tax Compliance Management Systems. Die Zukunft wird spannend, aber auch anspruchsvoll.

 

Die im Folgenden vorgestellte BWA ist ein sinnvoller, erster und überaus wirtschaftlicher Schritt, dem Mandanten zu zeigen, dass es Best-Practice-Lösungen gibt. Für die Steuerberater wird es dann kritisch, wenn der Mittelstand erfährt, dass es entsprechende neue aussagefähige BWA gibt, der Berufsstand ihm diese aber wissentlich vorenthält. Soweit sollte es gar nicht kommen.

4. Prämissen und die Grundidee der BWA MINDESTANALYSE

Die bisherigen BWA fragten das Rechnungswesen nur unter dem Gesichtspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung ab, verkürzt, unvollständig und teilweise überholt.

 

Stattdessen sollte eine BWA neben der Abfrage der GuV-Konten gleichzeitig sämtliche Bestands-Konten aus der Summen- und Saldenliste zu einer Darstellung einer „Kurz-Bilanz“ mitverarbeiten. Mit dieser Erweiterung entsteht die BWA MINDESTANALYSE, die eine bisher nicht gekannte Qualitätsanforderung ausüben könnte.

 

Beachten Sie | Diese BWA MINDESTANALYSE ist kein Wunschgebilde, sondern sie existiert bereits. Sie kann im DATEV-System als individuelle BWA erstellt werden und ist sofort einsetzbar. Besonders hervorgehoben werden soll aber, dass es sich nicht um ein DATEV-Produkt handelt. Die BWA wird vom Verfasser vertrieben. Auf der Homepage des Verfassers wird die BWA näher vorgestellt. Ausgeliefert wird diese mit einem Marketingschreiben an den Unternehmer sowie dessen Bank (www.peter-knief.de).

 

Die BWA MINDESTANALYSE kommt ohne neue statistische Konten aus (das erscheint dem Verfasser wesentlich, vereinfacht ihre erste Anwendung und erleichtert die Akzeptanz).

 

Auf Blatt 1 der BWA MINDESTANALYSE werden die Konten der GuV systematisch abgefragt. Nach dieser Kurz-GuV wird eine knappe Logik über die Wertschöpfung erzeugt. Es folgt eine kurze Statistik über die Lohnkosten und die Wertschöpfung je Arbeitnehmer. Schließlich wird in den letzten vier Zeilen sehr komprimiert der Cashflow ermittelt.

 

Werden die GewSt- und KSt-Abgrenzungen aus der BWA FiDeStAn (Finanz-, Deckungsbeitrags- und Steueranalyse) direkt verbucht, zeigt die BWA MINDESTANALYSE (auch alle anderen BWA) ein in Sachen Steuern exaktes Bild. Als Zeitreihe und Grafik betrachtet hat diese BWA eine wesentliche Darstellungskraft.

 

Beachten Sie | Auch die BWA FiDeStAn (siehe hierzu DB 16, 1705 - 1711) stammt aus der Feder des Verfassers. Mit der BWA MINDESTANALYSE garantieren Sie Ihren Mandanten eine Qualitätsbuchführung. Sie kommen mit diesem Tool einem echten Monatsabschluss sehr nah! Diese BWA MINDESTANALYSE lässt sich im Weiteren ideal kombinieren mit der BWA FiDeStAn sowie der BWA SLY.

 

5. Individuelle BWA plus Standard-BWA

Eines vorweg: Der Verfasser propagiert nicht das Motto „Standard-BWA versus individuelle BWA“, sondern Standard-BWA plus individuelle BWA. Schließlich ist die Standard-BWA nicht grundlegend überholt. Sie bedarf jedoch der Anpassung an neue Anforderungen.

 

Die Standard-BWA-Nr. 1 zeichnet sich dadurch aus, dass sie in ihrer veralteten Struktur aus 1966 und der Zusammenstellung der Daten überholt und unveränderlich ist. Der Anwender kann diese BWA weder in der Gliederung erweitern noch den Umfang der abzufragenden Konten ergänzen. Die Standard-BWA ist rechtsformenneutral gestaltet. Kurzum, diese BWA ist starr.

 

Eine individuelle BWA ohne zusätzliche statistische Sonderkonten weicht in der Struktur wesentlich von den üblichen Standard-BWA ab. Sie ist rechtsformneutral gestaltet und kann sehr leicht „intern“ für eine Praxis als Standard konzipiert (wegen der überaus hohen Wirtschaftlichkeit auch Kanzlei-BWA) werden. Ein Beispiel hierfür ist die hier dargestellte BWA MINDESTANALYSE. Ihr Vorteil ist die über das übliche Maß hinausgehende und verbesserte Gliederung.

6. Die Darstellung der BWA MINDESTANALYSE

Die BWA-Darstellung ist zeilenmäßig bewusst knapp gehalten, das Vokabular dieser neuen BWA ist bekannt, auch den kleineren KMU-Unternehmern. Die Logik der knappen „GuV“ ist selbsterklärend.

 

Das Blatt 1 fragt die GuV-Daten ab, das Blatt 2 die Bilanzdaten. Die Prozentuierungs-Spalten sind Spalte 1 die „Leistung“, Spalte 2 die „Wertschöpfung“, Spalte 3 die „Personalkosten“ und Spalte 4 die „AKTIVA“( Bilanzsumme).

 

Beachten Sie | Siehe Abb. 1 Blatt 1 der „BWA MINDESTANALYSE“ auf S. 285

 

6.1 Der betriebswirtschaftliche Gehalt der GuV-Analyse

Das Blatt startet mit dem Hinweis „Für Ihre Brieftasche“ und ermittelt konsequent die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen. In Spalte 1 wird die Gesamtleistung des einzelnen Monats sowie die Gesamtleistung der aufgelaufenen Monate des Mandanten aufgeführt.

 

Danach werden (wie bekannt) der Materialaufwand, die sonstigen betrieblichen Erlöse, mit einem Ausweis des betrieblichen Rohertrags, die Personalaufwendungen, der kalkulatorische Unternehmerlohn, die Abschreibungen und die sonstigen Kosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich das Leistungsergebnis.

 

Nach den Grundsätzen der Ergebnisaufspaltung wird zuerst das Zinsergebnis ermittelt, das wiederum mit dem Leistungsergebnis gemeinsam das Betriebsergebnis ergibt. Es folgt die Ermittlung des neutralen Aufwands und der neutralen Erträge sowie die Verrechnung der kalkulatorischen Kosten. Das daraus folgende Ergebnis vor Steuern wird um die Gewerbesteuer und andere Steuern/Erstattungen bereinigt, sodass sich dann ein „vorläufiges Ergebnis“ ergibt.

 

Neu ist die Ermittlung der Wertschöpfung und deren Zusammensetzung. Die Praxis unterscheidet zwischen der Entstehung und der Verwendung der Wertschöpfung. Unterschiedliche Wertschöpfungsverwendungsgrößen werden im Folgenden abgeleitet. Das sind:

 

  • der vorläufige Gewinn der bis dahin aufgelaufenen Monate für die Kapitalgeber,
  • der Zinsaufwand für den finanzierenden Fremdkapitalgeber,
  • die Ertragsteuern für den Fiskus und
  • der Personalaufwand für die Arbeitnehmer.

 

Diese Darstellung entspricht einer modernen gesellschaftlichen Auffassung, im Wirtschaftsprozess transparent die Entstehungsgrößen und die Verwendungsgrößen der Wertschöpfung von Unternehmen fair und richtig darzustellen. Das gilt auch für KMU.

 

Wird im Kontenplan die Anzahl der Arbeitnehmer verbucht, dann lassen sich auf sehr einfachem Weg Pro-Kopf-Analysen ermitteln, so der Lohn je Arbeitnehmer einschließlich der Sozialabgaben für die aufgelaufenen Monate. Daraus ergibt sich eine wesentliche Kontrollgröße sowohl für Betriebsrats-Diskussionen als auch für die Steuerung der Personalkosten in einer Branche.

 

Schließlich wird es möglich, eine knappe, aber aussagefähige Cashflow-Berechnung abzufragen: Unter Berücksichtigung der Abschreibungen und der Zuführung zu langfristigen Rückstellungen (in der Regel Pensionsrückstellungen) ergibt sich ein Cashflow, prozentual dargestellt in Abhängigkeit von der Gesamtleistung.

 

6.2 Zusammenfassung des Blatts 1 der BWA MINDESTANALYSE

Das Blatt 1 (siehe S. 285) der neuen BWA hat gegenüber der Standard-BWA 1 erhebliche Aussage-Vorteile: Neben einer modernen und der heutigen Betriebswirtschaftslehre folgenden konsequenten Darstellung der GuV erfolgt eine Ermittlung der Wertschöpfung, eine Pro-Kopf-Analyse für Personalkosten sowie eine knappe, aber aussagefähige Cashflow-Darstellung.

 

Beachten Sie | Die Abfragen sind einfach, den KMU zumutbar verständlich, für die Berater und die Kreditwirtschaft einleuchtend und schlüssig.

 

6.3 Bilanzanalyse der BWA auf Blatt 2

Die BWA fragt eine knappe und komprimierte Vermögenszusammenstellung zum jeweiligen Stichtag ab und ermittelt rechtsformenneutral durch Abzug der Rückstellungen und Verbindlichkeiten das Eigenkapital. Der Ausweis erfolgt absolut sowie prozentual zum jeweiligen Monat.

 

Die Darstellung auf Blatt 2 (siehe S. 286) entspricht den den KMU bekannten Bilanzberichten, ist lesbar und von der Zusammensetzung her rechtsformenneutral bewusst einfach.

 

Ausgehend vom Anlagevermögen in einer Summe (die Gesamtsumme ist den Unternehmern in der Regel bekannt), erfolgt danach eine detaillierte Abfrage des Umlaufvermögens mit den Positionen Material/Waren, halbfertige Erzeugnisse, Fertigerzeugnisse, Forderungen, sonstige Forderungen, Liquidität (Soll-Salden der Bankkonten): Damit wird das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung der aktiven Abgrenzungsposten als Aktiva ausgewiesen.

 

Aus Gründen der Rechtsformneutralität und der Einfachheit halber werden die Größen des Passivvermögens subtrahiert wie die Rückstellungen, langfristige Darlehen, die Kreditkonten (Haben-Salden der Bankkonten), die Lieferanten-Verbindlichkeiten, die sonstigen Verbindlichkeiten sowie gesondert für Abstimmungszwecke der Umsatzsteuersaldo (in der Regel passivisch). Das Ergebnis ist die Ermittlung des Fremdkapitals und des Eigenkapitals.

 

Setzt man dem Eigenkapital das vorläufige Ergebnis ins Verhältnis, so ergibt sich eine vorläufige Eigenkapitalrendite in Prozent aufgelaufen per entsprechendem Monat.

 

Eine Würdigung dieser Ausführungen bis dahin zeigt, dass bei konsequenter Abfrage eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens auch die Eigenkapitalentwicklung eines Unternehmens unterjährig stichtagsmäßig ermittelt und „grafisch gezeichnet“ werden kann.

 

Beachten Sie | Siehe Abb. 2 Blatt 2 der „BWA MINDESTANALYSE“ auf S. 286

7. Working-Capital-Analyse

Die in Deutschland bisher sträflich vernachlässigte Darstellung des Working-Capital ist betriebswirtschaftlich überaus bedeutsam. Existenzgründer können mit diesem Vokabular und den Begriffen durchaus umgehen, wenn sie zum Beispiel im Rahmen der Existenzgründung ihren Kapitalbedarf ermitteln sollen.

 

Entscheidend sind hier im Rahmen einer fortschreitenden Kapitalbedarfsrechnung und -kontrolle die Umschlagsdaten für die Vorräte, die halbfertigen Erzeugnisse, die unfertigen Arbeiten wie auch die Forderungen. Bei der Existenzgründung sind das Basisdaten für den Kapitalbedarf. Für das laufende Unternehmen stellen diese Daten die Kapitalbindung zum jeweiligen Stichtag fest und geben sehr guten Aufschluss über wesentliche Veränderungen der kurzfristigen Finanzierung des Working Capital.

 

Unterschieden werden in der BWA MINDESTANALYSE (begrifflich neu) das „aktive Working Capital“ (Aktiva der Bilanz) sowie das „passive Working Capital“ (die Finanzierung über Fremdkapital). Der Saldo des Gesamtbetrags, bezogen auf die Leistung, muss aus programmtechnischen Gründen per Monatsende jeweils gezwölftelt werden, um eine Beurteilung des absoluten Working Capital bezogen auf eine hochgerechnete Leistung zu ermitteln.

8. Zweijahresvergleich

Der BWA-MINDESTANALYSE liegt ein 2-Jahresvergleich bei. Dieser Jahresvergleich stellt eine wesentliche, notwendige Pflicht dar. Die Darstellung und Logik ist bekannt, sodass umfangreiche textliche Ausführungen dem Leser erspart werden können. Auch der Vermögensvergleich über zwei Jahre ist wesentlich. Damit lassen sich Bestandsveränderungen leicht analysieren.

9. Grafische Darstellungen

Zeitreihenbetrachtungen in grafischer Form haben gegenüber der Stichtagsbetrachtung erhebliche Vorteile. Eine Zeitreihenbetrachtung hat eine hohe Aussagekraft, welche gesteigert wird durch eine entsprechende grafische Darstellung. Grafiken sind ein gutes Früherkennungsinstrument, weil Tendenzen schneller sichtbar werden.

 

Dargestellt werden die Veränderungen der Leistung, der Gesamtkosten, der Wertschöpfung und der Personalkosten. Die Grafik entsteht aus der Zeitreihe von 13 Monaten. Diese zeigt den wirtschaftlichen Verlauf. Hier wird deutlich, wie aussagefähig Charts werden.

 

Neben der abgebildeten Grafik I werden noch zwei weitere Grafiken angeboten. Darin werden der Verlauf des Betriebsergebnisses, des Ergebnisses vor Steuern, das vorläufige Ergebnis und der Cashflow dargestellt. Weiterhin werden das Working Capital, das aktive sowie das passive Working Capital sowie die Veränderungen der Forderungen grafisch entwickelt. Diese Kurven kennzeichnen die Veränderung der Finanzierung des Working Capital.

 

BWA ohne entsprechende Grafiken sollten in Zukunft der Vergangenheit angehören. Die Abbildungen sind eingängig und überzeugend. Sie kennzeichnen vortrefflich den Verlauf der entsprechenden Größen.

 

Quelle: Seite 278 | ID 44262060