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01.11.2006 | Arbeitsabläufe optimieren

Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen –Checkliste zur Optimierung Ihrer Arbeitsabläufe

von WP StB Doris Wolff, zertifizierter Rating Advisor, München

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen – auch unter Mithilfe des Steuerberaters – ist in vielen Fällen nicht mehr ausreichend. Bereits mit Veröffentlichung des Beschlusses der Bundessteuerberaterkammer vom 22./23.10.01 haben sich die Anforderungen an die Tätigkeit des Steuerberaters grundlegend verändert. Maßgebliche Ursache hierfür sind u.a. die erhöhten Anforderungen durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, § 18 KWG und letztlich die geplante Einführung von Basel II zum 1.1.07 durch die Kreditinstitute. In vielen Fällen sind Plausibilitätsbeurteilungen und Prüfungshandlungen daher unausweichlich. Die dafür erforderlichen Mehrarbeiten und das entstehende Haftungsrisiko sind enorm, führen aber auch zu deutlich höheren Gebühren.  

1. Grundsätze für den Jahresabschluss mit Plausibilitäts-beurteilungen

Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen ist nunmehr auch für die Steuerberater das HFA Gutachten 4/1996 „Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer“ (WPg 97, 67).  

 

Potenzielle Interessenten eines aussagekräftigen Jahresabschlusses mit Plausibilitätsprüfungen sind  

  • Kreditinstitute,
  • Leasing- und Factoring-Gesellschaften,
  • (Mezzanine-) Investoren bei Beteiligungsabsicht,
  • Lieferanten und Kunden,
  • ggf. Mitarbeiter bei Mitarbeiterbeteiligungen.

 

Eine vorzeitige freiwillige Umstellung auf den Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen ist insbesondere dann ratsam, wenn der Bilanzierende für die höhere Qualität seines Jahresabschlusses eine bessere Teil-Note im Rating seiner Hausbank erhält. Ergeben sich dadurch günstigere Kreditkonditionen für sein Unternehmen, wird der Mandant die damit zwangsläufig verbundenen Mehrkosten sicherlich gerne bezahlen.  

2. Der Maßnahmenkatalog

Ein Erstellungsbericht mit Plausibilitätsbescheinigung darf nur erteilt werden, wenn neben der eigentlichen Erstellung sachdienliche Befragungen und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt werden. Diese finden sich in der Anlage zum HFA-Gutachten 4/1996 wieder. Der Maßnahmenkatalog enthält 64 Fragen, die im Wesentlichen alle Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung abdecken. 

3. Checkliste für die tägliche Praxis

Mit unserer Checkliste erhalten sie das Rüstzeug für eine sichere Begleitung durch den Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen. In der praktischen Arbeit helfen Ihnen die Fragen, die Prüfungshandlungen abzudecken und die Plausibilität in den Arbeitspapieren bzw. im Abschlussbericht ausreichend zu dokumentieren. Im Einzelfall können Sie Anpassungen und/oder Ergänzungen vornehmen.  

 

Die Checkliste unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter u.a. bei 

  • der Zusammenstellung der noch anzufordernden Unterlagen,
  • der Aufteilung in allgemeine und positionsbezogene Plausibilitäts-beurteilungen,
  • der Festlegung des Mindestumfangs der Plausibilitäten und
  • der Minimierung Ihres Haftungsrisikos bei vollumfänglicher Anwendung.

 

Die Checkliste ist übergreifend für alle bilanzierenden Rechtsformen anwendbar. Nicht Zutreffendes ist zu kennzeichnen.  

 

Checkliste: „Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen“

A. Anzufordernde Unterlagen 

veranlasst am/bis 

erledigt 

1. Allgemein 

 

 

  • Vollständigkeitserklärung (Achtung: Datum der Bescheinigung)

 

 

  • Verträge (Miet-, Leasing-, Beschaffungs-, Absatz-, Personal)

 

 

  • Verträge/Unterlagen mit nahe stehenden Personen/Unternehmen

 

 

  • Geschäftsführer-Anstellungsverträge

 

 

2. Anlagevermögen 

 

 

  • Aktuelle Grundbuchauszüge

 

 

  • Verträge, Unterlagen zu wesentlichen immateriellen und materiellen
Vermögensgegenständen

 

 

  • Anlageverzeichnis bei Selbsterstellung Buchführung durch Mandanten

 

 

3. Vorräte 

 

 

  • Inventurlisten

 

 

  • Bescheinigung Dritter für ausgelagerte Waren

 

 

  • Kalkulationsunterlagen über längerfristige Fertigungen

 

 

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 

 

 

  • Saldenliste/OP-Liste zum Bilanzstichtag und aktuelle Forderungen zum Erstellungszeitpunkt

 

 

  • Liste von dubiosen Forderungen

 

 

  • Kopien Steuerbescheide, sonstige Bescheide und Beitragsabrechnungen

 

 

  • Bei Arbeitsgemeinschaften – vertragliche Unterlagen

 

 

5. Wertpapiere/Kassenbestand/Guthaben/Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten 

 

 

  • Depotauszüge bzw. Aufbewahrungsliste, Kassenprotokolle, Bankauszüge bzw. Bankbestätigungen zum Bilanzstichtag

 

 

  • Darlehensverträge/Unterlagen Vereinbarung/Schriftverkehr Kreditlinien

 

 

6. Eigenkapital 

 

 

  • Aktueller Handelsregisterauszug

 

 

  • Aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages

 

 

  • Protokolle der Gesellschafterversammlung (wichtig: Gewinnfeststellungsbeschlüsse bei GmbHs)

 

 

  • Vereinbarung von Gewinnbeteiligungen (PersG)

 

 

7. Rückstellungen 

 

 

  • Pensionsgutachten, Pensionsvereinbarungen und dazugehörige Gehaltslisten

 

 

  • Betriebsprüfungs-, Lohnsteuer-, Sozialversicherungsberichte

 

 

  • Steuerbescheide

 

 

  • Ggf. Rechtsanwaltsbestätigungen für Passivprozesse

 

 

  • Unterlagen über wesentliche schwebende Kauf- bzw. Verkaufverträge

 

 

8. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 

 

 

  • Saldenliste/OP-Liste zum Bilanzstichtag

 

 

  • Liste der wesentlichen Posten sonstiger Verbindlichkeiten

 

 

9. Haftungsverhältnisse 

 

 

  • Unterlagen zu Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Übernahme fremder Verbindlichkeiten

 

 

 

 

B. Plausibilitätsbeurteilungen  

veranlasst am/bis 

erledigt 

I. Allgemein 

 

 

Überblick über Geschäftstätigkeit und Besonderheiten der Geschäftsvorfälle 

Abweichungen/Änderungen Gesellschaftsvertrag/Handelsregister mit der aktuellen Tätigkeit 

 

 

Überblick über Abläufe im Unternehmen zur Erfassung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen 

  • Wie werden Belege erfasst und für die Buchhaltung vorbereitet?
  • Feststellung der wesentliche Abläufe im Wareneingangsbereich, Warenausgangsbereich, Zahlungsverkehr, Lohn- und Gehaltsverkehr und Kassenführung

 

 

Erstellung Buchhaltung durch den Mandanten 

  • Entspricht das Buchführungssystem den handelsrechtlichen Grundsätzen?
  • Werden Sicherungen erstellt, ges. Aufbewahrungsfristen erfüllt?

 

 

Änderungen im Gesellschaftsvertrag – korrekte Umsetzung im Jahresabschluss? Gesellschafterversammlungsprotokolle überprüft? 

Wesentliche Verträge im Jahresabschluss korrekt umgesetzt? 

 

 

 

Sind größere betriebliche Veränderungen oder wesentliche ungewöhnliche Geschäftsvorfälle eingetreten und verbucht? 

 

 

Vermögen und Schulden wie im Vorjahr bilanziert und bewertet? 

 

 

Liste nahe stehender Personen – welche Geschäfte wurden mit Ihnen getätigt? 

Wie wurden diese Verträge abgeschlossen und eingehalten? 

 

 

Aufstellung der wesentlichen Bilanz und G+V Positionen mit Abweichungen über 3-5 Jahre 

 

 

Kennzahlenanalyse im 3 Jahresvergleich  

 

 

II. AKTIVA 

 

 

1. Anlagevermögen 

 

 

Nachweise für Eigentum an Grundstücken einschließlich Belastungen 

 

 

  • Überprüfung Vortragsbestand Grundstücke/Gebäude

 

 

  • Überprüfung, wann das rechtliche Eigentum übergegangen ist

 

 

  • Für KapG: Sind Grundpfandrechte auf den Grundstücken eingetragen?

 

 

  • ...

 

 

 

 

Hinweis: Die vollständige sechsseitige Checkliste können Sie kostenlos unter der Abruf-Nr. 062979 aufrufen.  

4. Zusätzliche Gebühren für Plausibilitätsbeurteilungen

Mit Einführung von Basel II zum 1.1.07 haben die Kreditinstitute die Grundlage geschaffen, dass der Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen zum Standardwerk wird. Der Steuerberater muss diese Grundsätze bei der Abschlusserstellung unbedingt beachten und seinen Mandanten mit Lösungen unterstützen. Denn das Ergebnis des bankinternen Ratings wird dessen Kreditkonditionen ganz erheblich beeinflussen. Damit wird ein qualitativ anspruchsvollerer Jahresabschluss und ein in mehreren Punkten verbesserter Jahresabschlussbericht notwendig und von den Kreditgebern gefordert werden. Das schafft zwar erhebliche Mehrarbeit, aber auch das Gebührenpotenzial ist nicht zu verachten. Es ist Aufgabe des Steuerberaters, seine Mandanten rechtzeitig auf diese Umstellung hinzuweisen und seine höchst persönlichen Vorteile darzustellen. Dann wird der Mandant auch bereit sein, das Zusatzhonorar zu vergüten.  

 

Argumente für den Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen sind:  

  • Bessere „Teil-Ratingnote“ bei dem jeweiligen Kreditinstitut,
  • höhere Transparenz gegenüber potenziellen Geldgebern und Investoren,
  • Ausbau von Stärken und Beseitigung von Schwächen im Betriebsablauf,
  • ggf. Aufdeckung von verlustträchtigen Geschäften (z.B. Drohverluste) .
  • Möglichkeit zum frühzeitigen Gegensteuern bei erkennbaren Schieflagen .

 

Die Plausibilitätsbeurteilung für außersteuerliche Zwecke ist eine betriebswirtschaftliche Tätigkeit, die gemäß § 57 Abs. 3 StBerG zu den sog. vereinbaren Tätigkeiten gehört. Für diese Tätigkeit ist gemäß § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung zu vereinbaren. Hier wird regelmäßig die Zeitgebühr angesetzt. Üblich sind in der Praxis Stundensätze in Höhe von 150 bis 300 EUR.  

 

Erfolgt die Prüfungstätigkeit für steuerliche Zwecke, ist § 36 StBGebV anwendbar. Diese Vorschrift wurde im Entwurf des Jahressteuergesetzes neu gefasst (s. Meyer, KP 06, 182). Daneben erhält der Steuerberater auch für die zu erteilende Bescheinigung über das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung eine gesonderte Gebühr nach § 38 Abs. 1 StBGebV.  

 

Praxishinweis

Für die Plausibilitätsbeurteilungen ist ein zusätzlicher Auftrag vom Mandanten notwendig. Der Inhalt des Auftrags bestimmt den Umfang der Tätigkeit des Steuerberaters. Damit das Honorar durchsetzbar ist, müssen Inhalt und Umfang des Auftrags schriftlich festgehalten und vom Mandanten gegengezeichnet wurden. Wie ein rechtssicherer Auftrag aussehen kann, zeigen wir Ihnen in unserem kostenlosen Online-Service für Abonnenten unter www.iww.de (s. Musteraufträge zum „Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen“).  

 

 

Quelle: Seite 188 | ID 87705