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· Nachricht · Versicherungsrecht

Kündigung des Versicherungsvertrags ist auch ohne Bestätigung wirksam

 | Wird ein Versicherungsvertrag gekündigt, ist der Kündigende ‒ gerade wenn es sich um einen älteren Menschen handelt ‒ oft verunsichert, wenn er keine Antwort oder Bestätigung bekommt. DAs OLG Braunschweig hat nun klargestellt, dass ein Versicherungsvertrag auch beendet ist, wenn der Versicherer die Kündigung nicht bestätigt. |

 

 

In dem Fall hatte der Versicherungsnehmer eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil sein Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war, wollte er vom Versicherer Ersatz ‒ obwohl er selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte.

 

Das OLG wies darauf hin, dass der Versicherer die Zahlung zu Recht abgelehnt hatte. Der Versicherungsvertrag sei aufgrund der Kündigung wirksam beendet worden. Der Versicherer habe weder gegenüber dem Versicherungsnehmer bestätigen müssen, dass er die Kündigung erhalten habe, noch dass er diese als wirksam anerkenne. Hätte der Versicherungsnehmer Zweifel hieran gehabt, hätte er selbst beim Versicherer nachfragen müssen. Der Versicherungsnehmer habe auch nicht durch späteres Verhalten gegenüber dem Versicherer zu erkennen gegeben, dass er den Versicherungsvertrag doch habe fortsetzen wollen. Insbesondere habe er auch keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Der Versicherer sei auch nicht verpflichtet gewesen, den Versicherungsnehmer auf seinen fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen.

 

Quelle | OLG Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 2.9.2019, 11 U 103/18, Abruf-Nr. 211898 unter www.iww.de.

Quelle: ID 46322534