Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Betriebliche Übung

Betriebsrentner erhalten keine Torte und kein Weihnachtsgeld

| Mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers hatten von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 EUR verlangt. Das ArbG Köln wies ihre Klagen ab ( 24.11.16, 11 Ca 3589/16, Abruf-Nr. 190952 ). |

 

Die Kläger beriefen sich auf eine betriebliche Übung. Denn: Alle Betriebsrentner hätten in den letzten Jahren Marzipantorte und Weihnachtsgeld erhalten. Damit sei eine betriebliche Übung entstanden, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe.

 

Das ArbG sah die Voraussetzungen für eine betriebliche Übung nicht erfüllt. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil

  • nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten.

 

  • Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden.

 

Die Betriebsrentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgelds zu kommen.

 

Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 2 | ID 44411877