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· Fachbeitrag · Außergerichtliche Konfliktlösung

Schlichtungsstellen helfen Senioren bei Bankproblemen

| Kommt es zu Auseinandersetzungen wegen des Kontos, Kapitalanlagen und Fonds, in denen Senioren ihr Geld angelegt haben, ist nicht zwingend der Rechtsweg zu beschreiten. Insbesondere bei kleineren Konflikten wie fehlerhaften Gebührenberechnungen ist ein Schlichtungsverfahren eine empfehlenswerte Alternative. |

 

Das Verfahren ist kostenlos, ferner sind die Entscheidungen des Ombudsmanns des Bundesverbands deutscher Banken sowie der Ombudsstellen Geschlossene Fonds (OGF) und für Investmentfonds (BVI) bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR für die Kreditinstitute bindend und nicht anfechtbar. Der Betroffene hingegen ist an das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens nicht gebunden. Er kann weiterhin gerichtlich gegen das Kreditinstitut vorgehen.

 

PRAXISHINWEIS | Welche Ombudsstelle zuständig ist, wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erläutert. Die BaFin selbst hat außerdem eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingerichtet. Vollständige Informationen finden Sie hier:

Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 165 | ID 43625813