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· Fachbeitrag · Arzttermin

Wann können Ärzte eine Ausfallgebühr verlangen?

| Senioren müssen hin und wieder einen Behandlungstermin beim Arzt absagen. Kann der Arzt dann eine Ausfallgebühr verlangen? |

 

Auch wenn Patienten einen Termin gar nicht oder sehr kurzfristig absagen, hat der Arzt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Zwar befindet sich der Patient in einem sog. Annahmeverzug, wenn er einen fest vereinbarten und für ihn freigehaltenen Termin nicht einhält. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann aber nur geltend gemacht werden, wenn

  • ein fester Behandlungstermin mit dem Patienten vereinbart worden ist,
  • dem Arzt auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist, also kein „Ersatzpatient“ behandelt werden konnte, und
  • der Patient schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass bei Nichterscheinen oder Unpünktlichkeit eine Ausfallgebühr anfällt (i. d. R. in einer gesonderten Vereinbarung).

 

MERKE | Die Rechtsprechung zur Ausfallgebühr ist nicht einheitlich. Es gibt vermehrt Urteile zugunsten der Praxen (z. B. AG Bielefeld 10.2.17, 411 C 3/17). In bestimmten Einzelfällen sollten Sie die Forderung als unbillig zurückweisen (z. B. schwere Erkrankungen, Todesfälle naher Angehöriger).

 
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 74 | ID 46520969