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· Fachbeitrag · Alltagsprobleme

Krankenhaus muss auf verwahrte Prothese achten

| Zahnprothesen sind teuer. Ärgerlich ist es, wenn diese während des Aufenthalts in einem Krankenhaus beschädigt werden oder verloren gehen. Das AG Nürnberg hat einem Patienten Schmerzensgeld und die Kosten für eine Ersatzprothese zugesprochen (23.6.21, 19 C 867/21, Abruf-Nr. 224253 ). Einen Patienten trifft keine Mitschuld, wenn er zunächst drei Monate lang auf eine Ersatzprothese wartet. |

 

Der Kläger befand sich stationär sechs Tage im Krankenhaus. Vor seiner OP gab er seine bewegliche Zahnprothese in einem speziellen Behälter ab. Später wurde er auf eine andere Station verlegt und erhielt dort seine persönlichen Gegenstände zurück. Die Prothese fehlte jedoch. Die Versicherung des Krankenhauses lehnte einen Ersatz ab, da zunächst die Krankenversicherung des Klägers die Kosten tragen müsse. Nach drei Monaten ohne Prothese ließ der Kläger ein Ersatzmodell anfertigen und zahlte hierfür einen Betrag von 1.393,50 EUR zunächst selbst. Er klagte die Kosten zusätzlich eines Schmerzensgelds von 700 EUR ein und hatte vor dem AG Nürnberg auch Erfolg.

 

Beachten Sie | Den Kläger trifft kein Mitverschulden, weil er sich erst drei Monate später eine neue Prothese beschafft hatte. Denn er hatte den Verlust unverzüglich bei der Beklagten geltend gemacht und Ersatz verlangt.

 

MERKE | Auch war nicht zunächst seine eigene Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Nur weil die Prothese schon ein Jahr alt war, waren die Kosten auch nicht zu kürzen, denn das Modell hätte noch viele Jahre genutzt werden können. Eine irgendwann notwendige neue Prothese wäre von der Krankenkasse des Klägers auch bezahlt worden.

 

Das Schmerzensgeld kürzte das Gericht auf 500 EUR. Dies sei angemessen, da die Auswahl an Mahlzeiten bei nur noch vier vorhandenen Zähnen im Oberkiefer stark eingeschränkt und mit Schmerzen verbunden war.

 

Weiterführende Hinweise

  • Wenn sich die Zahnprothese im Müll „versteckt“, SR 21, 109
  • Implantate sind nur sehr selten „Kassenleistung“, SR 21, 103
  • Zahnersatz: Ab sofort mehr Geld von den Krankenkassen, Abruf-Nr. 46900674
Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 146 | ID 47559895