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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Fragen und Antworten zur Umsetzung der MPBetreibV zur Rolle des Praxisinhabers

| Am 06.06.2018 fand ein IWW-Webinar der Reihe zur „Praxishygiene“ statt, in dem es schwerpunktmäßig um die oft diffizile Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in den Praxisalltag ging. Während des Webinars stellten die Teilnehmer zahlreiche Fragen, die Referentin Viola Milde aus Hamburg direkt beantwortete (siehe auch PPZ 07/2018, Seite 5 ff.). Zwei Teilnehmerfragen betrafen die Rolle des Praxisinhabers im Umgang mit Medizinprodukten. Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet. |

Ist die Approbation gleichbedeutend mit Freigabeberechtigung?

Frage: Man sagte uns kürzlich, dass ein Zahnarzt durch seine Approbation nicht automatisch freigabeberechtigt für alle Schritte der Aufbereitung von Medizinprodukten sei. Ist das richtig?

 

Antwort: Ein Zahnarzt ist tatsächlich nicht automatisch freigabeberechtigt, denn auch ihm müssen sämtliche Aufbereitungsschritte, Abläufe, Dokumentationen etc. bekannt sein. Das kann der Zahnarzt in der täglichen Routine nicht immer erfüllen. Denn auch wenn er als Betreiber die Verantwortung trägt, ist er ja vor allem für die Behandlung der Patienten zuständig ‒ und nicht für die Aufbereitung. Deshalb beauftragt er zur Überwachung der Hygieneprozesse eine Hygienebeauftragte, die sich regelmäßig fortbilden muss, um sich (und damit auch das Team) auf dem neuesten Stand zu halten. In vielen Praxen ist der Zahnarzt nicht mit den internen Aufbereitungsabläufen vertraut und ist damit dann auch nicht freigabeberechtigt.

Darf der Praxisinhaber neue Mitarbeiter in MP einweisen?

Frage: Muss die Einweisung neuer Mitarbeiter wieder durch einen Techniker erfolgen oder kann das der Praxisinhaber übernehmen?

 

Antwort: Richtig ist, dass für jedes aktive Medizinprodukt eine dokumentierte Einweisung durch einen Sachkundigen (Hersteller oder Lieferant) erfolgen muss. Ausgenommen von dieser Pflicht sind selbsterklärende MP oder wenn eine Einweisung in baugleich vorhandene Geräte bereits dokumentiert ist. Wenn der Praxisbetreiber oder die zuständige Mitarbeiterin in das MP durch externe Personen eingewiesen wurde, dann sind diese intern befähigt, den Rest des Teams und auch neue Mitarbeiter in dieses Gerät einzuweisen. Auch das ist zu dokumentieren.

 

Weiterführender Hinweis

  • Im nächsten Webinar zur Praxishygiene referiert Viola Milde über Reizthemen „Praxisbegehung“ und „Hygienemängel“! Es findet am Mittwoch, dem 26.09.2018, von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Sämtliche Details zu den Inhalten des Webinars und zur Anmeldung finden Sie hier: iww.de/webinar/praxishygiene
Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 6 | ID 45354742