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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Wichtige Fragen und Antworten zur Umsetzung der MPBetreibV in den Praxisalltag

| Am 06.06.2018 fand ein IWW-Webinar der Reihe zur „Praxishygiene“ statt, in dem es schwerpunktmäßig um die oft diffizile Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in den Praxisalltag ging. Während des Webinars stellten die Teilnehmer zahlreiche Fragen, die Referentin Viola Milde aus Hamburg direkt beantwortete. Diejenigen Teilnehmerfragen, die auch für Ihre Praxis interessant sein dürften, werden nachfolgend beantwortet. |

Ultraschallbad ‒ wie ist der Prozess zu überprüfen?

Frage: Welche Prozessüberprüfungen sind für das Ultraschallbad zwingend durchzuführen?

 

Antwort: Wenn das Ultraschallbad Teil Ihres Aufbereitungsprozesses ist, so sind Sie verpflichtet, regelmäßig Funktionsüberprüfungen nach Herstellerangaben durchzuführen. Dies ist z. B. in Form von Reinigungsprozessüberwachungsindikatoren oder mittels Alufolientest in einem speziellen Halterahmen möglich. Wenn der Hersteller Ihres Ultraschallbads Angaben über die Durchführungshäufigkeit macht, so können Sie sich nach diesen Angaben richten. Von einem Mitarbeiter einer Gewerbeaufsicht bekam ich auch die Antwort, dass die Durchführungzeiträume nach Risikoanalyse des Praxisbetreibers erweitert werden können.