Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 16

von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de

| PPZ unterstützt Ihr aktuelles Hygienemanagement, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Die heutige Frage lautet: „In unserer Praxis herrschen unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit, Desinfektionsmittel oder Ähnliches zu beschriften. Was müssen wir konkret tun?“ |

Eindeutige Beschriftung

Antwort: Wichtig ist, dass bei allen Gefahrstoffen, medizinischen Produkten und umgefüllten Produkten klar erkennbar ist, um welches Produkt es sich handelt. Wenn Sie zum Beispiel Handseife aus einem Kanister in die Flasche des Wandspenders füllen, muss sofort ersichtlich sein, dass sich „Handseife“ im Spender befindet. Folgende Angaben sind erforderlich:

 

  • Angaben einer eindeutigen Beschriftung
  • Art und Name des Inhalts (Beispiel hier: Handseife, genaue Bezeichnung)
  • Hersteller
  • Chargennummer des Kanisters, aus dem umgefüllt wurde
  • Umfülldatum
  • Datum, verwendbar bis (meistens verwendbar bis vier Wochen nach Umfüllen)
  • Verfallsdatum (ist auf dem Kanister vermerkt)
  • Mitarbeiterkürzel