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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 15

von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de

| PPZ unterstützt Ihr aktuelles Hygienemanagement, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Die heutige Frage lautet: „Wir betreiben eine schon länger bestehende Praxis mit einer nicht mehr ganz aktuellen Ausstattung und möchten gerne wissen, worauf wir aus Hygienesicht besonders achten müssen.“ |

Anforderungen mit individuellen Lösungen erfüllen

ANTWORT: Gerade für ältere Praxen ist es häufig schwierig, die geltenden Hygienerichtlinien umzusetzen. Im Gegensatz zu neuen Praxen muss der Praxisinhaber meist mit beengten Verhältnissen und älteren Behandlungseinheiten zurechtkommen. Hier gilt es, je nach den Gegebenheiten vor Ort, individuelle Lösungen für die Erfüllung der Anforderungen zu erarbeiten.

Aufbereitung im Behandlungsraum

Eine Aufbereitung im Behandlungsraum ist grundsätzlich untersagt. Je nach Bundesland wird diese Situation aber manchmal behördenseitig mit strikter zeitlicher Trennung zwischen Behandlung und Aufbereitung sogar geduldet. Das ist jedoch die Ausnahme und es gilt, RKI-konforme Lösungen zu finden.

 

PRAXISHINWEIS | Bitte prüfen Sie, ob eine Trennung zwischen Aufbereitungszeile und Behandlungseinheit mittels dünner Trockenbauwand möglich ist. Muss dafür die Behandlungseinheit versetzt werden, ist das meistens mit relativ geringem Aufwand möglich. Hier kann Ihr betreuender Techniker Auskunft über die Machbarkeit und die Kosten geben. Sie sollten auch unbedingt prüfen, ob ein Nutzungswechsel eines anderen Raums - zum Beispiel Lagerraum als Aufbereitungsraum - in Betracht kommt.

Labor im Aufbereitungsraum

Diese Variante ist definitiv untersagt, sofern Stäube durch Fräs-, Schleif- oder Polierarbeiten entstehen. Auch hier kommen Sie um eine räumliche Trennung also leider nicht herum und es ist zu prüfen, ob der Steri-Raum eine Teilung durch einfache Trockenbauwände zulässt. Nicht ausreichend ist es, halbhohe Plexiglaswände oder Ähnliches zu ziehen oder einen strikten Wischdesinfektionsplan einzuhalten.

Alte, aber voll funktionstüchtige Behandlungseinheit

Selbstverständlich dürfen Sie mit dieser Behandlungseinheit weiterhin arbeiten, wenn Sie folgende Punkte überprüft und gegebenenfalls korrigiert haben:

 

Freie Fallstrecke

Ist Ihre Behandlungseinheit mit einer freien Fallstrecke ausgestattet? Falls nicht, ist eine Nachrüstung durch Ihren Techniker dringend anzuraten. Die freie Fallstrecke verhindert eine retrograde Kontamination des Trinkwassers durch Rücksog von Keimen durch Ihre Einheit.

 

Desinfektionsanlage

Ist Ihre Behandlungseinheit mit einer Desinfektionsanlage ausgestattet, die eine Dauereinspeisung von Desinfektionsmittel in das von den Motoren benötigte Wasser und/oder eine Intensiventkeimung Ihrer Einheit zulässt? Falls dies nicht der Fall ist, gilt die dringende Empfehlung, mindestens einmal jährlich Proben des Turbinenwassers analysieren zu lassen, um eine ausreichend gute Wasserqualität zu belegen. Bei einem positiven Laborbefund ist es meist nicht damit getan, eine Entkeimung der Einheit durch spezialisierte Firmen durchführen zu lassen, da diese Maßnahmen regelmäßig durchgeführt werden müssten und hohe Kosten produzieren.

 

MERKE | Bitte prüfen Sie die Möglichkeit, eine separate Entkeimungsanlage an Ihre Einheit anzuschließen, die es Ihnen ermöglicht, die Kosten überschaubar und die Wasserqualität im akzeptablen Bereich zu halten.

Behandlungsstuhl

Risse oder Löcher im Polster des Behandlungsstuhls müssen beseitigt werden, da sie Eintrittspforten für Keime darstellen und eine einwandfreie Wischdesinfektion verhindern.

Boiler im Aufbereitungsraum

Boiler sind hygienisch sehr bedenklich und eine einwandfreie Reinigung ist praktisch unmöglich. Bitte lassen Sie den Boiler durch einen Installateur entfernen und durch einen Durchlauferhitzer ersetzen. Diese Geräte sind nicht nur unbedenklich, sondern zusätzlich erfreulich klein.

Veraltete Wasserhähne

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Wasserhähne in der Personaltoilette sowie im Behandlungs- und Aufbereitungsraum bereits ohne Handberührung zu bedienen sind. Einhebelmischer mit langem Arm - alternativ Sensor- oder Fußbedienung - sind ein Muss. Schauen Sie sich bitte auch die Wasserauslässe der Hähne kritisch an. Sind sie verkalkt oder eine eventuell vorhandene Verchromung platzt bereits ab? Verkalkungen lassen sich nach Demontage des Siebkopfes meist gut mit entsprechenden Mitteln entfernen. Abgeplatzte Hähne sollten bitte ersetzt werden.

 

  • Wir sind gespannt auf Ihre Fragen zum Thema Hygiene!

Allen Abonnenten von PPZ steht unser kostenloser Leserservice zur Verfügung! Unsere Hygiene-Experten freuen sich über jede Anregung und Frage aus der Praxis. Sie erreichen unser Team per E-Mail: ppz@iww.de, per Fax: 02596 922-80 oder auch bei Facebook: www.facebook.com/ppz.iww.

Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 5 | ID 43597774