Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 13

von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de 

| PPZ unterstützt Ihr aktuelles Hygienemanagement, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Die heutigen Fragen lauten: „Können wir unsere Instrumente gravieren lassen?“ und „Trocken- oder Nassabwurf der Instrumente - was ist zu empfehlen?“ |

Gravieren von Instrumenten

FRAGE: „Können wir unsere Instrumente gravieren lassen?“ 

 

ANTWORT: Alle zahnärztlichen oder chirurgischen Instrumente, die aus Instrumentenstahl (V2A oder V4A) gefertigt sind, können problemlos mittels Laser- oder Ätzverfahren individuell gekennzeichnet werden. Von der Gravur rate ich aus zweierlei Gründen dringend ab: Die Gravur zerstört die Oberfläche Ihrer hochwertigen Instrumente nachhaltig und es kann durch diese Beschädigung trotz des nicht rostenden Stahls zu Rost- und Rissbildung kommen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Gravur eine scharfkantige Oberfläche hinterlässt. Wenden Sie sich an Ihr Depot oder an Reparaturbetriebe, die auf die Instandhaltung medizinischer Instrumente spezialisiert sind. Übrigens: Instrumente aus Aluminium oder Silber - zum Beispiel Silber-Sonden - können nicht mittels Laser- oder Ätzverfahren beschriftet werden.