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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 9

von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de 

| Immer wieder ändern sich Vorschriften und gesetzliche Anforderungen, sodass Sie stets aufmerksam bleiben müssen, um ein aktuelles Hygienemanagement zu gewährleisten. PPZ unterstützt Sie dabei, indem wir in dieserRubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Heute geben wir Ihnen eine Antwort auf die Frage, welche Arbeitsanweisungen Sie für die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten benötigen. |

Pflege des Hygieneplans

Generell sind alle Schritte der manuellen und maschinellen Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) der Risikoklassen „unkritisch“, „semikritisch A/B“ und „kritisch A/B“ verpflichtend in einem praxisspezifischen Hygieneplan aufzuführen. Hier empfiehlt es sich, den Rahmen-Hygieneplan der BZÄK und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) individualisiert zu verwenden. Der Hygieneplan muss bei veränderten Arbeitsprozessen, bei Verwendung neuer Reinigungs-/Desinfektionmittel, jedoch spätestens einmal jährlich praxisintern überprüft und aktualisiert werden.

 

Hinweis | Den Hygieneplan der BZÄK und den Hygieneleitfaden des DAHZ können Sie auf ppz.iww.de unter „Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“ herunterladen.