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03.11.2008 | Qualitätsmanagement

Wie kann die Wartung und Pflege der Medizingeräte sichergestellt werden?

In jeder Praxis bedient das Team täglich eine Vielzahl von sensiblen medizintechnischen Geräten jeglicher Art, die regelmäßig gewartet und gepflegt werden müssen. Insbesondere für die Wartung ist die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) relevant. In § 6 der MPBetreibV heißt es zum Beispiel zu den Prüf- bzw. Wartungsintervallen: „Es gelten primär die Vorgaben der Hersteller. Soweit diese keine Kontrollen vorschreiben, sind die gesetzlichen Regelungen einzuhalten (zum Beispiel alle zwei Jahre Prüfung nach MPG).“ Oder weiter: „... erfolgen Gerätepflege und -wartung gemäß der Gebrauchsanweisung § 4 MPBetreibV.“  

Wer darf mit der Wartung und Pflege beauftragt werden?

Und wer ist nun für die Wartung und Pflege zuständig bzw. wer darf diese durchführen? Auch dies ist der MPBetreibV zu entnehmen, in der es heißt: „Der Betreiber (also der Praxisinhaber) darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.“  

 

Wegen der geforderten Sachkenntnis ist danach zu unterscheiden, welche Wartung und Pflege das Team – auf Basis der Gebrauchsanleitung – in der Praxis selbst durchführen kann (Röntgenkonstanzprüfung, Sporentest, Helixtest, Kontrolle des Amalgamabscheiders, Austausch von Saugschläuchen, Entkalken von Spraydüsen, Austausch von Kugellagern oder Ersatzlampen der OP-Leuchte etc.) und für welche Aufgaben ein externer „Fachmann“ benötigt wird (zum Beispiel die Überprüfung des Feuerlöschers, die sicherheitstechnische Kontrolle der Röntgenanlage sowie der E-Check der Elektrogeräte und -anlagen).  

Geräte müssen vor der Behandlung auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden

Ein wichtiger Aspekt der Eigenwartung ist auch die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Geräte vor der Behandlung. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mitarbeiterinnen auch eine Einweisung in die Geräte erhalten haben müssen – mit der Verpflichtung zur Dokumentation. Als Grundlage für die Einweisung eignet sich immer die Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung, in der auch die vom Hersteller empfohlenen Intervalle zur Wartung und Pflege festgelegt sind.  

Geräteliste für die Organisation der Wartungsintervalle

Eine Geräteliste ist eine gute Grundlage, um die Wartungsintervalle zu organisieren. Häufig wird diese Liste nach Gerätegruppen oder dem Alphabet angelegt. Eine wesentlich praktischere Lösung ist es, pro Raum eine Liste mit den dort vorhandenen Geräten anzulegen (also Empfang, Wartezimmer, Steri, Behandlungszimmer 1 usw.). So kann auch die für die Überwachung und Pflege der Geräte verantwortliche Person für den jeweiligen Raum eingeteilt werden. Denken Sie immer daran, auch eine Stellvertreterin mit einzuplanen.